Kriminalität im Kreis Mettmann Vorsicht vor gefälschten Inkasso-Briefen

Kreis Mettmann · Die Verbraucherzentrale rät von zu raschen Zahlungen ab und nennt Prüfkriterien für Empfänger.

 Zahlungsaufforderungen per Inkassoschreiben sollten immer sorgfältig geprüft werden.

Zahlungsaufforderungen per Inkassoschreiben sollten immer sorgfältig geprüft werden.

Foto: dpa/Jens Kalaene

(Red) Falsche Inkassoschreiben verunsichern nach Auskunft der Verbraucherzentrale zurzeit die Empfänger im Kreis Mettmann. Als Absender treten nach diesen Informationen verschiedene Firmen auf. Genannt werden die „EU Forderungs AG“, die „RIGO Forderungs AG“ und die „RIGOVA Forderungs AG“. Unter diesen Absendern werden Mahnbriefe verschickt, in denen rund 270 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo gefordert werden. Falls die Adressaten nicht zahlen sollten, wird mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie negativen Schufa-Einträgen gedroht.

„Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und Anzeige bei der Polizei erstatten”, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Grundsätzlich empfehlen wir, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.”

Woran können Verbraucher ein seriöses Inkassounternehmen erkennen?

Jedes Inkassobüro muss registriert sein. Es benötigt einen Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Inkassobüro registriert ist, kann im Rechtsdienstleistungsregister auf der gleichnamigen Webseite kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche Inkassoschreiben bereits durch typische Merkmale ins Auge, wie zum Beispiel Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll, fehlende Pflichtangaben oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen, die die Betroffenen verunsichern sollen. Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten müssen nachvollziehbar aufgeführt werden. Ein seriöses Inkassobüro setzt zudem eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt ist, zeigt im Detail der interaktive Inkassobrief auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW.

Wie sollte man auf nicht berechtigte Forderungen reagieren?

Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte den Forderungen schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen ansonsten nicht auf das Schreiben reagieren.

Ab wann liegt
ein Zahlungsverzug vor?

Entgegen weitläufiger Ansicht kann ein Zahlungsverzug auch ohne vorheriges Mahnschreiben vorliegen, zum Beispiel wenn eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Das Unternehmen muss dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken. Der Zahlungsverzug liegt automatisch nach Ablauf der Frist vor.

Worauf muss bei einer berechtigten Forderung geachtet werden?

Rechnungen von Inkassobüros sollten stets sorgfältig geprüft werden. Denn oft sind die Rechnungen überhöht. Wenn das Inkassounternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in Rechnung stellt, müssen diese nicht bezahlt werden. Die Kontrolle der Forderung und der Eingang der Zahlung gehören zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens und sind schon über die Inkassogebühr gedeckt. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten für die Inkassodienstleister gesetzlich gedeckelt. Macht das Inkassounternehmen Zinsforderungen geltend, muss es detaillierte Angaben zur Berechnung der Zinsen machen. Das heißt, es muss den Zinssatz und den Zeitraum, für den die Zinsen geltend gemacht werden, angeben. Zinsforderungen sind laut Gesetz in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins zulässig.

(dne)
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