Kontrolleure finden tote Ratte in Ekel-Bäckerei

Zwei weitere Bäckereibetriebe fielen durch starke Verschmutzungen unangenehm auf.

Kontrolleure finden tote Ratte in Ekel-Bäckerei
Foto: Kreis Mettmann

Wenn Verbraucher XY heute Morgen in die Bäckerei YZ irgendwo im Kreis Mettmann kommt — weiß er vielleicht nicht, dass es genau in dieser Bäckerei hinter den Kulissen im vergangenen Jahr ziemlich ekelig aussah.

„Die Backstube war mit Staub und mit Gespinsten verschmutzt. Der Bodenbereich des Gärschranks war massiv klebrig verdreckt. Der Verdampfer im Deckenbereich war mit kristallartigen Ablagerungen behaftet“ — man mag es gar nicht so genau wissen, was die Kontrolleure des Amtes für Verbraucherschutz dort so alles gesehen haben.

Nimmt man noch den Innenboden der Kühlzelle dazu, der „eine massive klebrige Schicht“ aufwies, kann man sich vorstellen, dass die Inhaber der Bäckerei nach der Kontrolle etwas mehr mit putzen, als mit backen beschäftigt waren.

„Heute wird in dem Betrieb wieder produziert“, sagt Amtsleiterin Dorothea Stangier. Die Mängel wurden beseitigt, dazu kamen Gebühren in Höhe von 860 Euro. Der kontrollierte Bäckereibetrieb sei kein Einzelfall. In zwei Großbäckereien im Kreis wurden noch weitaus größere Mängel festgestellt. Unter anderem wurde eine tote Ratte in einer Falle fest klebend gefunden sowie völlig verdreckte Teigrührgeräte. In einem Fall sei so ein Bußgeld von fast 16 0000 Euro fällig geworden.

Im gesamten Jahr 2014 haben die Mitarbeiter des Amtes für Verbraucherschutz insgesamt 2166 Betriebe kontrolliert, die Lebensmittel herstellen. Dabei wurden 260 Mal Verwarngeldern in maximaler Höhe von jeweils 70 Euro erhoben. Dazu kamen 84 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Verstöße jedoch weniger geworden. Die Hygienemängel sind allgemein rückläufig.

Das Amt kümmert sich aber auch um den Tierschutz. Es gab 451 Beschwerden über Tiere in privater Haltung. Im Jahr 2014 mussten zwei Hunde, neun Katzen, drei Ziegen, 26 Kaninchen, eine brütende Henne, vier Schafe und drei Frettchen anderweitig untergebracht werden, zwei Mal wurde ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Drei Verfahren wurden mit begründetem Verdacht einer Straftat an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet.

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