Artenschutz in Erkrath Politik will Satzung gegen Schottergärten

Erkrath · Die weitere Umwandlung von Grünflächen in ökologisch wertlose Schottergärten soll, wie im Klimaanpassungskonzept empfohlen, verhindert werden. Die Stadt ist wegen Rechtsunsicherheiten aber gegen eine solche Satzung.

 Gräser im Winterschnitt ragen aus einem Vorgarten mit ansonsten grauen und schwarzen Kieselsteinen.

Gräser im Winterschnitt ragen aus einem Vorgarten mit ansonsten grauen und schwarzen Kieselsteinen.

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Mit einer Pattsituation (9:9 Stimmen) endete zuletzt die Abstimmung im Umweltausschuss über eine von den Grünen beantragte und von SPD, BmU und Linke befürwortete Freiflächengestaltungssatzung für Erkath. Grünen-Chef Peter Knitsch zeigte sich auf Nachfrage allerdings zuversichtlich, dass der Vorstoß, über den am 22. Februar noch einmal im Stadtrat abgestimmt wird, letztlich eine Mehrheit findet.

Im Umweltausschuss habe eben ein SPD-Mitglied und damit mutmaßlich eine Ja-Stimme gefehlt. Bei den Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat – Grüne, SPD, BmU und Linke haben zusammen 26 Stimmen, CDU, FDP und AfD 23 – könnte der Antrag aber durchgesetzt werden, prognostiziert Knitsch.

Die Stadt müsse notwendige Maßnahmen umsetzen

Die Grünen haben sich das von der Stadt beauftragte Klimaanpassungskonzept unters Kopfkissen gelegt und leiten daraus eine Reihe von Maßnahmen ab, zu deren Umsetzung die Stadt sich durchringen müsse, sofern sie die Ergebnisse des von ihr beauftragten Konzepts ernst nehme. Was angesichts der Kosten und dringender Klimaschutzmaßnahmen unabdingbar sei, unterstreichen die Grünen. Als einen wichtigen Baustein betrachtet die Partei die geforderte Freiflächengestaltungssatzung.

Begründung: Die Umwandlung von Garten- und Vorgartenflächen in Steingärten sei auch in Erkrath in vollem Gange. Es reiche daher nicht, ein entsprechendes Verbot nur in neuen Bebauungsplänen aufzunehmen, da diese nur einen Bruchteil des Stadtgebietes beträfen. Laut Konzept für Klimaanpassung könne die Stadt nach § 89 der NRW-Bauordnung eine Satzung mit Gestaltungsvorgaben für die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke aufstellen. Dadurch lasse sich zum Beispiel durch Vorgaben zur Bodenbeschaffenheit die Gestaltung der Vorgärten hinsichtlich ihrer Versiegelung steuern und das Anlegen eines Schottergartens verhindern. Viele Städte hätten das bereits umgesetzt, Erkrath solle schnellstmöglich nachziehen. Doch die Stadt ist anderer Ansicht, ihr fehle eine rechtliche Grundlage.

Durch eine Änderung der Landesbauordnung ab 2019 sei die Ermächtigung, die gärtnerische Gestaltung von Flächen zu fordern, weggefallen. Der Begriff „Begrünung und Bepflanzung“ sei mit der Neufassung gestrichen worden. Vorgaben zur „Art der Bodenbedeckung“ und die Belagsbeschaffenheit könnten zwar über den Paragrafen 89 der Bauordnung erlassen werden, doch rate auch der Städte- und Gemeindebund wegen Rechtsunsicherheiten davon ab.

Doch dabei wollen es die Befürworter einer städtischen Satzung für die Gestaltung von Freiflächen nicht bewenden lassen. Zumal Naturschützer seit Jahren darauf hinweisen, dass Steinwüsten ökologisch komplett wertlos sind und zum Rückgang der Artenvielfalt beitragen. Ihr Appell: Im heimischen Garten, wie klein er auch sein möge, sollte es immer eine Vielfalt an Blütenangeboten geben. Schotterlandschaft vor dem Haus würden den aktuellen Bemühungen um ein gesundes Klima jedenfalls nicht gerecht.

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