Vom Hotel zur „Gärtnerei“ Am 19. Mai beginnt der Prozess gegen mutmaßliche Cannabis-Pflanzer

Mettmann/Wuppertal · Vor dem Landgericht sind zwei Männer angeklagt, die als „Gärtner“ die Rauschpflanzen mitten in Mettmann pflegten.

 Licht, Abluft und Wasserversorgung müssen professionell angelegt werden: Ein Beispiel für eine illegale Cannabis-Plantage.

Licht, Abluft und Wasserversorgung müssen professionell angelegt werden: Ein Beispiel für eine illegale Cannabis-Plantage.

Foto: Kreispolizei Mettmann

„Ungewohnte Aktivitäten“ am „Haus Bergmann“ in der Bismarckstraße hatten im vergangenen November die Aufmerksamkeit der Polizei erregt. Am Ende trugen die Ermittler beinahe 1500 Cannabispflanzen aus dem Ex-Hotel. Im Gebäude trafen sie auf zwei Männer, die daraufhin in Haft kamen. Nun beginnt am 19. Mai am Wuppertaler Landgericht der Prozess gegen den 32-jährigen Erblin S. und den mitangeklagten Eugert Q. (21), beide sollen keinen festen Wohnsitz gehabt haben. Die Kammer hat bis zur Urteilsverkündung am 1. Juni zwei weitere Verhandlungstage festgesetzt.

Woher die Männer kommen und wie sie zu dem wurden, was man in Ermittlerkreisen als „Gärtner“ bezeichnet, wird die Beweisaufnahme klären müssen. Einer der Angeklagten soll die Immobilie von einem gesondert Verfolgten gemietet haben. Am 1. März 2021 sollen die Angeklagten in 15 eigens dafür hergerichteten Räumen mit der Aufzucht der Cannabispflanzen begonnen haben. Am Ende soll sich die Plantage auf sämtliche 48 Zimmer des ehemaligen Hotels erstreckt haben. Sogar die sich im Keller befindliche Kegelbahn soll zur „Gärtnerei“ umgebaut worden sein.

In der Anklageschrift ist nun zu lesen, dass man 125 Kilogramm Marihuana ernten und geschätzte Millionen hätte verdienen können – wenn es besagte „ungewohnte Aktivitäten“ nicht gegeben hätte. Und hier stellt sich vor allem eine Frage: Wie kann eine solche Plantage monatelang unter dem öffentlichen Radar bleiben? Mitten in der Innenstadt, umgeben von Mehrfamilienhäusern und aufmerksamen Nachbarn?

Wer sich in der Szene auskennt, der weiß: Derartige Etablissements werden mit großem Aufwand betrieben. Wannen und Erde für die Pflanzen, umfangreiche Technik für Beleuchtung und Belüftung – irgendwie muss all das in das ehemalige Hotel gelangt sein. Üblicherweise werden derartige Plantagen in Gewerbegebieten betrieben, um sich der öffentlichen Aufmerksamkeit zu entziehen. So wie in der Kleberstraße, in der nur Monate zuvor in einer Gewerbehalle mehr als 2000 Cannabispflanzen sichergestellt worden waren. Die „Gärtner“ waren herbeigeeilten Feuerwehrleuten in die Arme gelaufen – und die wiederum waren gekommen, weil Rauchschwaden die mit der Wache verbundene Brandmeldeanlage ausgelöst hatten. Die mittlerweile zu Haftstrafen verurteilten Albaner sollen dort mit ihrer Arbeit erst zwei Wochen vor ihre Festnahme begonnen haben. Vereinbart waren drei Monate und 3000 Euro als Lohn inklusive Verpflegung, gezahlt worden war noch nichts. Der Arbeitsauftrag: putzen und gießen. Einer der „Gärtner“ soll auch angepflanzt, gedüngt und für die Beleuchtung gesorgt haben. Die Anlage wurde hochprofessionell betrieben: Im Gerichtssaal war zu hören, dass Strom und Wasser illegal abgezweigt wurden. Am Rande dieses Prozesses wurde deutlich, wie das „Geschäftsprinzip“ funktioniert: Angemietet werden die Hallen über Hintermänner unter falschem Namen. Beim Abzapfen von Strom und Wasser reicht die kriminelle Energie zuweilen so weit, dass Tunnel bis zur Hauptwasserleitung gegraben werden.

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