Justiz in Mettmann Gericht: Friseurin raubte Geldbörse von Seniorin

METTMANN  / WUPPERTAL · Berufungsrichter bestätigt Geldstrafe von 900 Euro für eine Friseurin.

 Landgericht verhandelt über einen Diebstahl vor dem Seniorenstift Königshof.

Landgericht verhandelt über einen Diebstahl vor dem Seniorenstift Königshof.

Foto: Mikko Schümmelfeder

(magu) Zunächst hatte sie einer Bewohnerin des Seniorenstifts am Königshof die Haare gemacht. Dann soll die Friseurin auf dem Weg zum Auto in eine vor dem Haus auf einer Bank stehende Handtasche gegriffen haben, um die darin verstaute Geldbörse zu stehlen. Die Tasche hatte eine andere Bewohnerin zuvor dort abgestellt, um kurz im Foyer nachzufragen, wo denn ihr Taxi bleiben würde. Die Seniorin wollte damit zu einer medizinischen Behandlung fahren und die Tasche will sie nur kurze Zeit unbeaufsichtigt auf der Bank stehengelassen haben. Diesen Moment soll die Angeklagte ausgenutzt haben, um den Diebstahl zu begehen. Das Portemonnaie wurde später auf der Talstraße aufgefunden – mit allen Papieren, aber ohne Geld.

All das soll sich im August 2020 zur Mittagszeit zugetragen haben. Das Amtsgericht hatte die in Neuss wohnende Friseurin zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, die Frau war dagegen in Berufung gegangen. Dieses Verfahren wurde nun am Landgericht verhandelt und der Richter stellte gleich klar, dass die Angeklagte lieber nichts sagen solle, als ihm eine Lügengeschichte aufzutischen. Für eine solche scheint er offenbar das gehalten zu haben, was die Friseurin zuvor schon beim Amtsgericht erzählt hatte. Auch diesmal bestand die 55-Jährige darauf, keinesfalls die Täterin zu sein. Sie komme seit zehn Jahren in das Haus, um Bewohnerinnen die Haare zu machen. Mit der bestohlenen Frau, einer ehemaligen Kundin, sei sie kurz zuvor noch durchs Foyer gelaufen. Sie habe ihren Frisier-Koffer zwar kurz auf ebenjener Bank abgestellt, auf der die Tasche der Frau gestanden habe. Und eigentlich habe sie diese auch ins Haus bringen wollen. Dass aber habe sie wegen angeblichen Zeitmangels dann doch nicht getan. Sie habe noch schnell in ihre eigene Tasche gegriffen, um den Autoschlüssel herauszuholen. Danach sei sie nach Hause gefahren.

Warum sie den Griff in die eigene Tasche nach dem Schlüssel überhaupt erklären musste? Wohl nur, weil genau das auf dem Videomitschnitt einer Überwachungskamera zu sehen ist, der das Foyer und den Bereich davor aufgezeichnet hat. Darauf ist zu sehen, wie die Frau das Haus verlässt. Sie geht zur Bank, die allerdings ist nicht zu sehen und demzufolge auch keine Tasche. Man sieht noch, wie sie sich kurz umschaut und dann? Holt sie nichts raus aus ihrer eigenen Tasche, sondern steckt etwas hinein.

Was genau? Man weiß es nicht. Und ein Geständnis gibt es nicht. Dem Gericht reichen zur Verurteilung auch Indizien. Jedoch: Die Videoaufnahme darf angeschaut, aber zur Urteilsfindung nicht herangezogen werden. Dass überhaupt überwacht wird, hätte mit einem Schild kenntlich gemacht werden müssen – so schreibt es das Datenschutzgesetz vor. Der Berufungsrichter ließ sich davon dennoch nicht beirren und sah den Diebstahl als erwiesen an.

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