Schutz gegen Corona-Virus Impfzentrum hat neue Öffnungszeiten

Mettmann/Erkrath · Ab September wird Mittwoch bis Sonntag 14 bis 20 Uhr geimpft. Im Oktober schließt das Impfzentrum.

 Am 30. September ist der letzte Betriebstag des Impfzentrums in Erkrath am Timocom Platz, das zum 1. Oktober schließt.

Am 30. September ist der letzte Betriebstag des Impfzentrums in Erkrath am Timocom Platz, das zum 1. Oktober schließt.

Foto: dpa/Paul Sancya

(Red/von) Laut Robert-Koch-Institut hat die so genannte vierte Corona-Welle begonnen. Virologen drängen darauf, Impflücken zu schließen. Bei Booster-Impfungen wird dabei auf niedergelassene Impfärzte gesetzt. Parallel dazu kündigt das für den Kreis Mettmann zuständige Impfzentrum in Erkrath am Timocom Platz 1 gravierende Veränderungen an. Zunächst werden die Öffnungszeiten reduziert. Vom 1. September an ist es mittwochs bis sonntags von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Am 30. September ist der letzte Betriebstag, es schließt zum 1. Oktober.

Bis zum 31. August können sich Impfwillige hier noch montags bis sonntags von 8 bis 20 Uhr impfen lassen. Soweit bereits Termine ab dem 1. September vereinbart wurden, die mit den neuen Öffnungszeiten kollidieren, wurden die Betroffenen kontaktiert. Impfungen sind während der Öffnungszeiten ohne Termine möglich, außerdem können Termine über die Telefonnummer 0800/11611701 oder im Internet (siehe Link unten) verabredet werden.

Virologen appellieren, Impflücken zu schließen, etwa bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren. Sie können während der gesamten Öffnungszeiten mit dem Impfstoff von Biontech geimpft werden. Alle Ärzte im Impfzentrum führen die Aufklärung und Beratung durch.

Sofern der Wunsch besteht, von einem Kinder- und Jugendmediziner beraten zu werden, besteht derzeit mittwochs, freitags und sonntags von 14 bis 19 Uhr die Möglichkeit hierzu im Impfzentrum am Timocom Platz 1. Vorab ist ein Einwilligungsbogen vom Robert Koch-Institut https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html und die Bescheinigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.kreis-mettmann-corona.de/Schnelle-Hilfe-FAQ/Impfung/ auszufüllen – nur ein Sorgeberechtigter muss diese ausfüllen. Es ist kein Termin erforderlich. Je nach Personenaufkommen müssen sich Kinder und Jugendliche mit ihren Sorgeberechtigten gegebenenfalls auf Wartezeiten einstellen. Um dies weitestgehend zu vermeiden, bittet der Kreis Mettmann den Personalausweis oder Reisepass sowie den Impfausweis und den Einwilligungsbogen bereit zu halten.

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