Haan: Rauchverbot ohne Kontrolle

Ab Freitag dürfen unter 18-Jährige in der Öffentlichkeit nicht mehr rauchen. Gut, sagen Jugendschützer – doch den Haaner Behörden fehlen Möglichkeiten zur Kontrolle.

Haan. Jugendliche, aufgepasst: Ab Freitag sollte für Euch alle, die Ihr unter 18 seid, der Glimmstängel tabu sein. Denn mit der dann in Kraft tretenden Änderung des Jugendschutzgesetzes ist sowohl Rauchen in der Öffentlichkeit als auch die Abgabe von Tabakwaren an unter 18-Jährige verboten. Für Gewerbetreibende, die sich nicht an das Verbot halten, drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro.

"Das ist ein Schritt in die richtige Richtung", meint Dieter Köhler vom Haaner Jugendamt. Aber: "Die unter 16-Jährigen haben jetzt schon ihre Tricks, das Verbot zu umgehen, und die werden auch die unter 18-Jährigen finden." Ohne Kontrolle aber bleibe das Verbot ein Papiertiger. Diese Gefahr sehen viele Behörden, wie zum Beispiel das Bielefelder Ordnungsamt, und kündigen an, Händler und Wirte besonders sorgfältig auf die Einhaltung der neuen Vorschriften zu kontrollieren. Doch in Haan habe man diese Möglichkeit nicht, sagt Rainer Skroblies vom Ordnungsamt auf Nachfrage.

"Wir haben lediglich drei Mitarbeiter im Außendienst", für zusätzliche Kontrollen sei da kein Spielraum. Dazu komme ein typisches Kleinstadtproblem: "Wir haben kaum die Möglichkeit, Gewerbetreibende bei Verstößen auf frischer Tat zu ertappen" - die zuständigen Mitarbeiter seien bei ihrer Klientel einfach persönlich bekannt. Allerdings kündigt Skroblies an, im Rahmen der turnusmäßigen Kontrollen (jede Gaststätte wird ein- bis zweimal im Jahr überprüft) nun verschärft auf das Rauchverbot zu achten.

Haaner Tabakwarenhändler wiederum kündigen an, sich schon länger auf die neuen Vorschriften eingestellt zu haben. "Wir verkaufen an junge Leute, die wir nicht kennen, sowieso nur nach Vorlage des Ausweises", sagt Yvonne Klefisch von Zigarren Fischer, "ab morgen werden eben nur Erwachsene bedient."

Neu § 10, Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes lautet ab morgen: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden."

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