Mettmann Rat beschließt neue Fahrradstraße

Mettmann. · Auf der Johannes-Flintrop-Straße in Mettmann haben Fahrradfahrer bald Vorrecht.

 Die SPD ist mit der neuen Lösung für die Johannes-Flintrop-Straße zufrieden. Durch die Fahrradstraße wird Durchgangsverkehr verhindert.

Die SPD ist mit der neuen Lösung für die Johannes-Flintrop-Straße zufrieden. Durch die Fahrradstraße wird Durchgangsverkehr verhindert.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Johannes-Flintrop-Straße wird zur Fahrradstraße. Das hat der Rat der Stadt Mettmann in seiner letzten Sitzung des Jahres jetzt mehrheitlich beschlossen. Demnach sollen auf der unteren Johannes-Flintrop-Straße sowie auf der Breite Straße Radfahrer Priorität haben.

Was heißt das, „Fahrradstraße“?

Die Straße bleibt vorrangig den Radfahrern vorbehalten. Busse und Taxis sowie der Anliegerverkehr werden zugelassen. Der Durchgangsverkehr bleibt jedoch weiterhin unterbunden.

Ist damit der SPD-Antrag, die Flintrop-Straße als „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ zu öffnen,
schlussendlich vom Tisch?

Ja und nein. Ziel der SPD war es, die Flintrop-Straße wieder beschränkt zu öffnen, um der Verkehrsproblematik Herr zu werden und Bürgern beispielsweise aus Mettmann-Süd kürzere Wege zu eröffnen. „Auf gar keinen Fall wollten wir an dieser Stelle wieder Durchgangsverkehr haben“, betont Rottmann. Daher seien die Sozialdemokraten auch mit der neuen Lösung zufrieden gestellt.

Welches sind die Vorteile dieser neuen Lösung?

Die Öffnungsklausel für Anlieger lässt den Autoverkehr in begrenztem Maße wieder zu. Darüber hinaus ist jetzt aber auch wieder der Zulieferverkehr zu den Geschäften möglich, ohne dass (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigungen bei der Stadt beantragt werden müssen. Die Ausweisung der unteren Johannes-Flintrop-Straße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich hielt die Stadtverwaltung für nicht umsetzbar. Das mussten die an einer Entzerrung der Verkehrsproblematik interessierten Politiker zur Kenntnis nehmen. „Wir sind ja alle keine Fachleute“, erläutert Rottmann, daher müsse die Politik auf das Urteil der Stadtverwaltung vertrauen. „Unserem Anliegen werden wir mit der neuen Lösung weiter gerecht“, sagt Rottmann.

Welche Vorteile hat eine „Fahrradstraße“ für die Radfahrer?

Gemäß Straßenverkehrsordnung beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf einer Fahrradstraße für alle zugelassenen Fahrzeuge Tempo 30. Die Politik folgte jedoch dem Vorschlag der Verwaltung, die derzeit bestehende Zonenregelung von 20 Stundenkilometern beizubehalten. Radfahrende haben auf Fahrradstraßen das Recht, jederzeit nebeneinander zu fahren. Autofahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.

Gibt es Bedenken?

Nils Lessing (Grüne) ließ durchblicken, dass seine Fraktion „wirkliche“ Fahrradstraßen fordere und nicht solche, deren eigentlicher Zweck es sei, die Strecke „hintenrum wieder für Pkw zu öffnen“. Zudem sollte die Einrichtung von Fahrradstraßen in Mettmann in ein Verkehrskonzept eingebettet werden. Auch wurde diskutiert, dass die Öffnung für den Anliegerverkehr nun doch wieder dem Durchgangsverkehr die Pforten öffnet, da mit Kontrollen der Polizei wohl nur selten zu rechnen ist.

Gilt diese Regelung
jetzt für immer?

Insbesondere aufgrund der Bedenken zur Durchsetzung der Anlieferverkehrsregelung ist für die Fahrradstraße zunächst eine sechsmonatige Testphase vorgesehen. Vor Beginn der sechsmonatigen Testphase wird die Stadt im Frühjahr eine Verkehrszählung im Bereich der unteren Johannes-Flintrop-Straße durchführen lassen, um im Anschluss auf aktuelle Vergleichszahlen für das geplante Radverkehrskonzept zugreifen zu können. Auf Höhe der Poststraße wird dann ein Zebrastreifen eingerichtet.

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