Mettmann Angeklagter erscheint nicht zu Verhandlung

Mettmann. · Der 55-Jährige soll zwei Männer vollkommen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Zum Prozess beim Amtsgericht war er noch gekommen. Dort hatte man ihn wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 55-Jährige hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt – vermutlich in der Hoffnung auf eine mildere Strafe. Seither allerdings hat ihn kein Richter mehr zu Gesicht bekommen, das Landgericht hatte ihn nun schon zum dritten Mal vorgeladen, um seine Berufung zu verhandeln. Die Richterin, die Staatsanwältin und die Geschädigten: Alle waren da, nur der Angeklagte war erneut nicht gekommen. Seine vorherige Abwesenheit soll er mittels einer Krankmeldung entschuldigt haben, und auch diesmal wurde die Berufung verworfen.