Erkrath: Unerwartete Versuchung

Von Donnerstag an schickt das Jugendamt vier Testkäufer in Geschäfte.

Erkrath. Jugendschutz ist ein heikles Thema. Nur ein Kioskbetreiber mag sich überhaupt dazu äußern, wie er vermeidet, dass Jugendliche bei ihm Schnaps kaufen. "Wir fragen nach dem Ausweis", sagt er knapp angebunden. Seinen Namen möchte er nicht in der Zeitung lesen. Die Zusatzfrage, wie er denn erkenne, wann die Vorlage des Ausweises angeraten sein könnte, bleibt unbeantwortet.

Fehlende Worte sind für Jugendamtsleiter Uwe Krüger allerdings ein beredter Beleg dafür, dass sich nicht alle Erkrather Ladenbesitzer an die Gesetze halten: "An Jugendliche unter 16 darf kein Bier, an Unter-18-Jährige dürfen keine harten Alkoholika verkauft werden", sagt Krüger.

Weil in den vergangenen Jahren beim Trillser Straßenfest mehrfach die Polizei wegen randalierender Betrunkener unterhalb der Volljährigkeit anrücken musste, "nehmen wir die nächste Auflage des Festes am übernächsten Wochenende zum Anlass für Kontrollen", kündigt Krüger. Außerdem hätten sich Bürger darüber beschwert, an Kinder werde in Erkrath Bier verkauft.

Dass schwarze Schafe unter den Einzelhändlern durch die Vorankündigung von Testkäufen gewarnt sind, ist für Krüger kein Problem: "Wir wollen nicht be-strafen, sondern möglichst vermeiden, dass es zum Verkauf an Jugendliche kommt." Der wird teuer: Die Bußgelder betragen bis zu 10 000 Euro, Wiederholungstätern droht der Verlust der Konzession.

In Versuchung führen ab kommenden Donnerstag vier Jugendliche den Erkrather Einzelhandel. "Alles ist geregelt", versichert Krüger. Die Testkäufer wohnen in Düsseldorf ("Damit sie hier nicht der Gefahr von Repressalien ausgesetzt sind"), ihre Eltern haben eine Einverständniserklärung abgegeben, "und sie müssen nicht als Zeugen aussagen, wenn es zum Verfahren kommen sollte".

Damit haben die Mädchen und Jungen nichts anderes zu tun, als an den Warenkassen Bier und Wodka mit der Selbstverständlichkeit vorzulegen, als würde es sich um Fruchtgummis handeln. Sollten sie tatsächlich in den Besitz von Alkoholischem kommen, werden sie nicht in Versuchung geführt. "Vor den Geschäften stehen ein Polizist und die Jugendschutzbeauftragte", sagt Krüger. Sie bringt die Testkäufer aus der Gefahrenzone, er nimmt sich des Verkäufers an.

Einer hat keine Sorge davor, kontrolliert zu werden: "Wo wir uns nicht sicher sind, wird nach dem Ausweis gefragt", sagt Lebensmittelhändler Christoph Windges. "Lieber fragen wir den 22-Jährigen zu oft, als den 17-Jährigen einmal zu wenig."

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