Engagement in Mettmann Stadt Mettmann sucht Sozialrichter

Mettmann · Die Stadt Mettmann stellt eine Vorschlagsliste für den Einsatz am Sozialgericht Düsseldorf zusammen.

 Für das Sozialgericht in Düsseldorf werden ehrenamtliche Richter gesucht.

Für das Sozialgericht in Düsseldorf werden ehrenamtliche Richter gesucht.

Foto: Endermann, Andreas (end)

(Red) Für den Sozialgerichtsbezirk Düsseldorf werden ehrenamtliche Richter gesucht. Das teilt die Stadt mit. Die Betreffenden sollten sich mit dem Sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht auskennen. Gesucht wird für die Wahlzeit vom 2. Januar 2022 bis 1. Januar 2027.

Ehrenamtliche Richter müssen Deutsche sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. In erster Linie kommen aktive oder ehemalige Beamte und Angestellte aus der Sozialverwaltung in Frage. Personen, die eine Prozess vertretende Tätigkeit vor der Sozialgerichtsbarkeit wahrnehmen, dürfen nicht vorgeschlagen werden. Ferner sollte nicht vorgeschlagen werden, wer wegen beruflicher oder sonstiger Belastungen nur teilnehmen kann.

Für die Vorschlagslisten werden folgende Angaben benötigt: Vor- und Zuname, Amtsbezeichnung, Geburtsdatum, die Anschrift, Kontaktdaten (Telefon: dienstlich, privat, mobil; ggf. Mailadresse), Informationen über die frühere Ausübung eines Richteramtes im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit.

 Die Bewerbungen müssen bis spätestens 3. Mai 2021 bei der Stadtverwaltung vorliegen. Da die vorgeschlagenen Personen im Verfahren durch die Bezirksregierung Münster im Benehmen mit dem Sozialgericht Düsseldorf gewählt werden, ist mit der Aufnahme auf die Vorschlagsliste durch die Stadtverwaltung Mettmann nicht zwingend gegeben, dass die Wahl zum ehrenamtlichen Richter auch tatsächlich vollzogen werden wird.

Bei Interesse für diese Tätigkeit sollten die Bewerbungen rasch in Textform geschickt werden an die Kreisstadt Mettmann, Die Bürgermeisterin, Amtsleitung Soziales, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann. Bitte per Brief, per E-Mail oder per Fax. Telefonische Bewerbungen können nicht angenommen werden. Die ehrenamtlichen Richter erhalten im Rahmen der Sitzungen Entschädigungen nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (Fahrtkostenersatz und ggf. Verdienstausfall). Kontakt: 02104/980450, E-Mail:

(dne)
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