Der Regionalplan zeigt, wo sich noch Gewerbe ansiedeln kann

Die Städte im Kreis erhalten durch die Prognose eine Orientierung.

Der Regionalplan zeigt, wo sich noch Gewerbe ansiedeln kann
Foto: Köhlen

Kreis Mettmann. Die Nachricht an sich klingt — insbesondere für politische Laien — eher unscheinbar: Der Regionalplan Düsseldorf (RPD) ist in Kraft. „Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes löst der RPD für den Planungsraum Düsseldorf den alten Gebietsentwicklungsplan von 1999 (GEP 99) ab“, heißt es in einer Information der Bezirksregierung.

Doch diese etwas nüchterne Mitteilung hat durchaus Tragweite für die Region. Denn der Regionalplan legt auf mehrere Jahre fest, welche Flächen für Siedlungsbau, Gewerbe, Verkehrsinfrastruktur oder Natur- und Landschaftsschutz vorgesehen sind. Der Kreis Mettmann hatte schon sehr früh im Entwicklungsprozess eine durch alle Kommunen getragene Eingabe an die Bezirksregierung gemacht, musste dann aber noch auf andere Regionen „warten“.

Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf war seinerzeit in diesen Prozess involviert. „Gemeinsam mit dem Kreis Mettmann haben wir im Jahr 2012 ein Gewerbe- und Industrieflächenkonzept in Auftrag gegeben, das dann Grundlage für die Eingabe in den Regionalplan war“, erläutert Marcus Stimler. Er ist Referent bei der Industrie- und Handelskammer für Handel, Dienstleistungen, Regionalwirtschaft und Verkehr. Im Kern war das eine Bestands- und Bedarfsanalyse, woraus ein Prognosemodell für die nächsten 15 bis 20 Jahre erstellt wurde — von denen die ersten fünf inzwischen wieder verstrichen sind. „Insgesamt wurde damals für Heiligenhaus, Wülfrath, Velbert und Mettmann ein Gewerbe- und Industriebedarf von rund 100 Hektar für die nächsten 20 Jahre prognostiziert“, erläutert der IHK-Experte. Im Wesentlichen ist der RPD diesem Bedarf auch nachgekommen. Allerdings gibt Stimler dabei zu bedenken: „Es wurde zwar geprüft, ob die ausgewiesenen Flächen ökonomisch und ökologisch nutzbar sind. Das sagt aber noch nichts über die jeweiligen Eigentumsrechte aus, die für Kommunen zum Teil problematisch werden und zu Verzögerungen in der Umsetzung führen könnten.“ Denn über Flächen, die in fremdem Eigentum sind, können die Städte nicht so ohne weiteres verfügen.

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