Mettmann Novelle ändert an Radwegen wenig

Mettmann. · Fahrradclubs und Polizei begrüßen die neue Regelung beim Abstand zu Fahrradfahrern. Die Stadt muss ein Konzept für Radwege vorlegen.

 Radfahrer Frank Schopphoff vom ADFC verdeutlicht mit einer Poolnudel den Abstand von 1,50 Meter.

Radfahrer Frank Schopphoff vom ADFC verdeutlicht mit einer Poolnudel den Abstand von 1,50 Meter.

Foto: Teifel, Udo (tei)

Der Bundesrat hat der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einigen Änderungen und Ergänzungen in der vergangenen Woche zugestimmt. Sie soll voraussichtlich im März offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet werden, ab dann wäre sie gültig. Schwerpunkt der Novelle: Der Radverkehr soll gestärkt und sicherer werden.

Auto- und Lkw-Fahrer müssen demnach künftig einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,50 Meter innerorts und zwei Meter außerorts beim Überholen von Radfahrern einhalten. Bisher gab es nur gerichtlich festgelegte Abstände. Damit greife die StVO eine langjährige Forderung des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) nach festgeschriebenen Mindestüberholabständen auf, heißt es auf der Homepage des ADFC.

Für Michael Niklas, Vorsitzender des ADFC Mettmann, ist die Neuerung in der StVO ein wichtiger Schritt. „Seit vielen Jahren sinken die Zahlen für Verkehrstote im Straßenverkehr – nur bei den Radfahrenden steigen diese. Radfahrer sind im Verkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt.“ Studien zufolge werden Radfahrer regelmäßig von Kraftfahrzeugen zu eng überholt, damit gefährdet und in Stress gebracht. Nicht selten enden Überholmanöver von Fahrradfahrern mit einem Sturz oder Unfall des Radlers. „Daher ist es zu begrüßen, dass Bundesregierung, Bundestag und jetzt auch Bundesrat den Radverkehr mit der StVO-Novelle deutlich fördern und ihn so sicherer und attraktiver machen wollen“, so Niklas.

Die Abstandsregelung von 1,50 Metern innerorts und zwei Meter außerörtlich ist laut Niklas eine rechtliche Klarstellung des unbestimmten Rechtsbegriffs „ausreichender Seitenabstand“ der bisherigen StVO beim Überholen von
Radfahrern.

„Bisher wurden die 1,50 Meter in der einschlägigen Rechtsprechung bereits als notwendig erachtet, nur war dies den meisten Autofahrern nicht bekannt“, erklärt Niklas. Daher sei diese Klarstellung, innerörtlich und die Ausweitung auf zwei Meter bei höheren Geschwindigkeiten außerorts, als eine Erhöhung der Sicherheit beim Radverkehr zu sehen.

Auch Detlef Baran vom Polizeisportverein Mettmann begrüßt die Novelle: „Das ist uneingeschränkt richtig.“ Weil der Respekt gegenüber Radfahrern sehr mäßig sei, hätten viele potentielle Fahrradfahrer, die gerne das Rad benutzen würden, Angst um ihre Sicherheit. „So einfach ist die Analyse, warum das Rad nicht öfter benutzt wird“, erklärt Baran, selbst passionierter Mountain-Biker.

Konkret bedeutet der neue Mindestabstand, dass Radfahrer an Engstellen etwa nicht überholt werden dürfen, der Autofahrer hinter dem Radfahrer also herfahren muss. Wohl wissend, dass der Radler im Durchschnitt mit nur 15 Kilometer pro Stunde fährt, bergauf sogar noch deutlich langsamer. Das kann und wird sicherlich für Unmut bei vielen gestressten Autofahrern sorgen. Und offenbart zugleich laut Baran das städtebauliche Problem von zu engen Straßen.

Sowohl Niklas als auch Baran sind sich darüber hinaus darin einig, dass weder „von einer sicheren noch attraktiven Situation für Radfahrer in Mettmann gesprochen werden kann“. Baran: „Wir sind alle genervt vom Radverkehrszustand in der Stadt.“ Er hat deshalb auch an dem 26-seitigen Konzept zur „Weiterentwicklung des Radwegenetzes der Stadt Mettmann“ mitgearbeitet (die WZ berichtete). Beide Fahrradexperten bemängeln, dass es ein durchgängiges Radverkehrsnetz für die Stadt nicht gebe. „Mettmann gehört nach dem ADFC-Fahrradklimatest von 2018 zu den vier Prozent der schlechtesten Städte des Tests - sowohl in NRW wie auch in Deutschland“, erklärt Niklas. Und fordert: „Radverkehrswege müssen im Mettmann deutlich stärker gefördert werden, um attraktiv und sicher zu werden und so verstärkt eine Alternative zu bieten.“

Michael Niklas lobt die Einrichtung von Fahrradstraßen

Dazu sei „mittelfristig und gesamthaft ein Radverkehrsplan zu erstellen“ und im „Haushalt entsprechende Mittel für die Folgejahre einzustellen“ für die zeitnahe Umsetzung. Wichtig sei ferner eine überörtliche Anbindung Mettmanns mit Rad-Pendlerrouten und in das entstehende Radverkehrskonzept des Kreises Mettmann. Parallel dazu sind laut Niklas kurzfristig, „einfache Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr anzugehen“. Positiv äußert sich Niklas in diesem Zusammenhang zu der vom Stadtrat bereits beschlossenen Einrichtung der Fahrradstraße an der Johannes-Flintrop-Straße und „Breite Straße“ in diesem Jahr. Weitere müssten aber
folgen.

Es geht Niklas sowie Baran generell auch darum, angesichts der Neuerungen in der StVO, um weiter für ein „gleichberechtigtes Miteinander im Verkehr“ zu sensibilisieren und darum, die Rechte der Radfahrer für alle klar zu machen.

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