Mettmann „Bausubstanz ist in großen Teilen verrottet“

Mettmann. · Interview Die Stadt sieht wenig Hoffnung, dass die Alte Posthalterei zum Denkmal wird.

 Blick in die Alte Posthalterei, deren Bausubstanz nach Auskunft der Stadt in großen Teilen verrottet ist. Eine Standsicherheitsprüfung sei daher bereits eingeleitet.

Blick in die Alte Posthalterei, deren Bausubstanz nach Auskunft der Stadt in großen Teilen verrottet ist. Eine Standsicherheitsprüfung sei daher bereits eingeleitet.

Foto: Kreisstadt Mettmann

Die Stadtverwaltung hält die Alte Posthalterei für zu baufällig, um sie als Ganzes noch erhalten werden zu können. Das sagt jetzt Mettmanns Baudezernent Kurt Werner Geschorec. Er reagiert damit auf das Ansinnen des Heimatvereins Aule Mettmanner, die aus Sorge um den Fortbestand bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Mettmann Antrag auf Denkmalschutz für das Gebäude in der Oberstadt gestellt haben. Obwohl der Verein nicht Eigentümer des Hauses ist, darf er dies tun: Laut Fabian Götz, Sprecher des zuständigen NRW-Bauministeriums, ist „die Zustimmung eines Eigentümers für die Eintragung eines Denkmals nicht erforderlich“.

Herr Geschorec, die Aulen Mettmanner wollen gehört haben, dass der neue Eigentümer der Alten Posthalterei den Abriss überlegt. Können Sie das bestätigen?

Werner Geschorec: Die Gebäude sind in einem beklagenswerten Zustand, die für einen Gebäudeerhalt erforderliche tragende Bausubstanz ist in großen Teilen verrottet. Eine Standsicherheitsprüfung ist daher eingeleitet. Der Erhalt eines Gebäudes ist nur dann sinnvoll, wenn auch der überwiegende Teil der Bausubstanz weiterverwendet werden kann – was im vorliegenden Fall mehr als fraglich ist. Das Haus wurde besichtigt und begangen, soweit es die Bausubstanz es zuließ. In Teilen des Vorderhauses fehlt die Decke über dem Erdgeschoss, die Treppe ist nicht mehr fest verankert und schwebt teilweise in der Luft, da der Boden darunter weggebrochen ist. Die Außenwand des Obergeschosses wölbt sich zur Straße und ist einsturzgefährdet. Im hinteren Bereich, der an der alten Stadtmauer anschließt, ist die bauliche Situation nicht viel besser. Das Gebäude ist von Feuchtigkeit durchsetzt und schwarzer Schimmel bedeckt großflächig Wände und Decken.

Hat der Käufer, wie von den Aulen Mettmannern vermutet, bereits einen Abriss­antrag gestellt?

Geschorec: Nach der seit Jahresbeginn geltenden Landesbauordnung ist für das Gebäude kein Abbruchantrag zu stellen. Da sich das Gebäudeensemble im Denkmalbereich der Stadt befindet, ist indes die Benehmensherstellung mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland herbeizuführen. Dieses Verfahren wurde eingeleitet.

Welche Pläne hat der Käufer mit Gebäude und Areal?

Geschorec: Der neue Eigentümer ist begeistert von der historischen Außenwirkung der Oberstraße und beabsichtigt unter allen Umständen, wenn es zu einem Neubau oder Teilneubau kommen sollte, den Gebäudecharakter beizubehalten. Pläne liegen der Verwaltung noch nicht vor.

Ist der Eigentümer bereits mit der Stadt Mettmann bezüglich seiner weiteren Pläne für das Gebäude-
Ensemble in Kontakt?

Geschorec: Der Eigentümer und sein beauftragter Architekt sind in engem Kontakt mit der Stadtverwaltung.

Würde die Stadt Mettmann die Unterschutzstellung der Alten Posthalterei befürworten oder unterstützen?

Geschorec: Am 25. Februar 2009 stellte die SPD-Ratsfraktion den Antrag an den Bürgermeister, die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes überprüfen zu lassen. Am 22. April 2009 fand daraufhin ein Besichtigungstermin mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), Amt für Denkmalpflege im Rheinland, statt. In einer schriftlichen Stellungnahme des LVR-Amtes vom 4. Mai 2009 ist festgehalten, dass Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung des Denkmalwertes grundsätzlich vorliegen. Jedoch wurden bei dem Ortstermin festgestellt, dass starke bauliche Veränderungen stattgefunden haben und große Teile der historischen Bausubstanz beseitigt wurden. Damit stellt das Gebäude kein Denkmal im Sinne von Paragraf 2 Denkmalschutz­gesetz NRW dar.

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