NRW Zwei Teststellen rücken ins Visier der Ermittler

Kreis Mettmann · Falsche Abrechnungen von Corona-Teststellen: Gegen ein Unternehmen ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es betreibt je eine Teststelle in Mettmann und in Hilden.

 Pro Woche haben Bürger Anspruch auf einen Schnelltest.

Pro Woche haben Bürger Anspruch auf einen Schnelltest.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

(dne) Von den insgesamt 148 Corona-Teststellen im Kreis Mettmann gehören offenbar zwei zu jenem Unternehmen, das seit dem Wochenende Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen ist. Eine Teststelle ist in Mettmann, eine weitere in Hilden. Nach journalistischen Recherchen in Köln und im Ruhrgebiet lautet der Vorwurf: Zur Abrechnung kostenloser Bürgertests sollen deutlich mehr Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) angegeben worden sein, als tatsächlich durchgeführt wurden.

Im Gespräch sagte die Sprecherin der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Bochum, Oberstaatsanwältin Cornelia Kötter: „Wir befinden uns noch ganz am Anfang des Verfahrens. Und werden die Abrechnungen der zu diesem Unternehmen gehörenden Teststellen mit der Kassenärztlichen Vereinigung überprüfen.“

Der Betrieb lief am Montag in
den Teststellen unberührt weiter

Also auch der beiden im Kreis Mettmann, die bislang nicht zu den verdächtigen Teststellen gehören. Ihr Betrieb lief am Montag ganz normal weiter. „Wir als Kreis hätten zum jetzigen Zeitpunkt gar keine Handhabe, gegen diese Teststellen vorzugehen“, sagt Kreissprecherin Daniela Hitzemann. Seit dem 15. März öffneten die Teststellen im Kreis Mettmann in rascher Folge.

Der Kreis genehmige nach Überprüfung des schriftlich eingereichten Konzepts den Start einer solchen Einrichtungen. Das Land hat in seiner Corona-Testverordnung festgelegt, welche Ausstattung ein Testzentrum haben muss, welche Qualifikation Mitarbeiter und Betreiber nachweisen müssen. Eine Besonderheit: In NRW müssen die Teststellen Name, Anschrift und Geburtsdatum der getesteten Bürger ein Jahr lang aufbewahren – als Unterlage für Stichproben-Kontrollen. Da der Verdacht falscher Abrechnungen genau hier auftauchte – offenbar keine Hürde für Manipulation.

Die KVNO erstattet den Betreibern pro kostenlosem Antigen-Schnelltest für Bürger 18 Euro; zwölf Euro für die Probenentnahme, sechs Euro für Sachkosten. Wenn an einem durchschnittlichen Standort wie Mettmann pro Tag 100 Bürger zu kostenlosen Schnelltests kommen, so kalkulieren Experten, könne man rund 1000 Euro pro Tag verdienen – nach Abzug der Personal und Sachkosten. Zudem bekamen alle Betreiber im März und April pauschal 2000 Euro als Anschubfinanzierung. Für einen Fachkundenachweis ist eine mindestens zweistündige Schulung ausreichend. Kostenpunkt 70 Euro.

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