Corona-Protest im Kreis Mettmann : „Bei einer angemeldeten Demo könnten wir besser schützen“
Polizeidirektor Thomas Decken über unangemeldete Spaziergänge von Impfgegnern wie in Mettmann und Erkrath.
Dunkel gekleidete Menschen – rund 80 an der Zahl in Erkrath - aber auch in anderen Städten des Kreises Mettmann, gehen stumm durch die Stadt. Es sieht aus wie eine Demonstration. Sie nennen dieses Vorgehen „Spaziergänge“ und melden solche Aufzüge nicht an. Was bedeutet das für die Polizei?
Thomas Decken: Momentan haben wir es mit einem landesweiten Phänomen zu tun. Nach meiner Kenntnis gibt es in Nordrhein-Westfalen mehr als 300 sogenannte Spaziergänge, von denen nur ein kleiner Teil angemeldet ist. Regelmäßig gibt es solche Aktionen auch zeitgleich in sieben, acht Städten des Kreises Mettmann. Dabei handelt es sich um Treffen, bei denen Menschen über das Internet Ort und Zeit miteinander vereinbaren und vor Ort deutlich erklärt wird, worum es den Betreffenden geht. Also braucht es aus meiner Sicht keine Transparente oder Sprechchöre; das sind Demonstrationen. Wenn wir von solchen Aktionen erfahren, begleiten wir diese, im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Die große Mehrzahl der Bürger ist geimpft und hält sich an die ständig wechselnden Corona-Regeln. Für sie ist eine Ansammlung, dicht an dicht und ohne Mund-Nase-Schutz befremdlich, gefährlich, ärgerlich. Warum löst die Polizei solche nicht angemeldeten Versammlungen nicht einfach auf oder stoppt sie wenigstens?
Decken: Eine Versammlung – ob angemeldet oder nicht – unterliegt dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob wir als Polizei Sympathien für Themen und/oder Teilnehmende haben. Deshalb verhalten wir uns auch gegenüber nicht angemeldeten Versammlungen neutral.
Was kann, was wird die Polizei tun?
Decken: Aus meiner Sicht riskieren die Menschen, die sich da über Internet-Dienste verabreden, ihre Versammlung aber nicht anmelden, die Gesundheit der eigenen Teilnehmer. Normal wäre es, wenn solche Umzüge wie zum Beispiel in Erkrath spätestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden würden; wohlgemerkt: angemeldet, nicht der Polizei zur Genehmigung vorgelegt. Wir würden dann mit einem Anmelder oder einer Anmelderin ein Kooperationsgespräch führen. Dabei geht es zum Beispiel um die zu erwartende Zahl der Teilnehmenden, um die Strecke, um Auflagen und ähnliches. Dementsprechend könnten wir unseren Einsatz planen und zum Beispiel die Gruppe besser schützen. Auch gegen die Unterwanderung durch extremistische Kräfte oder Angriffe auf die Versammlung von außen. Und andere Verkehrsteilnehmer besser warnen und lenken. Vor, während und nach Versammlung hätten wir uns namentlich bekannte Ansprechpartner und Ordner.