Mettmann Corona-Regeln: Das ist weiterhin erlaubt

Kreis Mettmann. · Es gilt die einheitliche Rechtsverordnung des Landes, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Doch es gibt immer noch Unsicherheiten – was darf der Bürger jetzt noch?

 Mettmanns Straßen wirken wie ausgestorben.

Mettmanns Straßen wirken wie ausgestorben.

Foto: Alexandra Rüttgen

Darf ich jetzt noch auf die Straße? Ja, es besteht keine Ausgangssperre.

Was passiert, wenn ich zufällig jemanden treffe – darf ich mit ihm reden? Ja, wenn Sie allein unterwegs sind und eine weitere Person treffen. Sind Sie bereits in Begleitung, dann ist ein kurzes „Hallo“ sicherlich unproblematisch. Aber halten Sie dennoch ausreichend Abstand (1,5 bis 2 Meter) und beschränken Sie das Gespräch auf ein Minimum. Telefonieren Sie stattdessen lieber.

Was passiert, wenn ich mit meinen Kindern eine andere Mutter mit ihrem Kind treffe? Ein solches Treffen ist unzulässig.

Was passiert, wenn ich einen Rohrbruch habe? Dürfen Handwerker noch ausrücken? Ja.

Wenn mein Auto kaputt geht – wird es noch repariert? Ja, die Übergabe und spätere Rückgabe des Fahrzeugs in der Werkstatt ist unbedenklich und zeitlich nur von kurzer Dauer.

Darf ich meinen Geburtstag zu Hause mit Freunden feiern? Rechtlich ja. Aus Solidarität allen anderen Menschen gegenüber sollte aber darauf verzichtet werden.

Darf ich weiterhin zu meiner Physiotherapie gehen? Ja, soweit die medizinische Notwendigkeit durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Meine hochbetagte Mutter muss zum Arzt – darf ich Sie hinbringen? Ja.

Darf ich mit meiner Laufgruppe Joggen gehen? Nur wenn sie aus maximal zwei Personen besteht.

Darf ich meinen mobilen Friseur kommen lassen? Nein. Das ist eine Handwerksleistung, bei der ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht mehr eingehalten werden kann.

Darf ich mir Speisen bestellen und abholen? Ja. Wichtig: Der Verzehr von „verpackten“ To-go-Speisen ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.

Welche Strafen gibt es? Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. tobi

(tobi)
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