CDU: Rottmann verletzt Neutralitätspflicht

Bei Wahlkampfveranstaltung der SPD seien zwei Mitarbeiter der Stadtverwaltung vor Ort gewesen.

Eine Informations- und Diskussionsveranstaltung über die Verkehrssituation am Goldberg hat für Unmut bei der CDU geführt. Am 23. Juli fand unter Einladung der Bürgermeisterkandidatin Andrea Rottmann (SPD) eine Informationsveranstaltung für die Anwohner der Goldberger Straße statt, an der zwei Verwaltungsmitarbeiter teilnahmen. Dazu CDU-Fraktionsvorsitzende Ute Stöcker: „So billigenswert die Durchführung einer solchen Veranstaltung im Grundsatz auch sein mag, muss man doch feststellen, dass mit der Einladung der Verwaltungsmitarbeiter und deren Erscheinen eine interne Dienstanweisung der Stadtverwaltung missachtet wurde. Diese Dienstanweisung erfolgte gerade im Lichte des Wahlkampfes und sollte sicherstellen, dass Verwaltungsmitarbeiter nicht das Neutralitätsgebot verletzen.“

Im Kommunalwahlausschuss am 30. Juli verteidigte der Vorsitzende des Bürgerausschusses, Florian Peters, das Vorgehen der Bürgermeisterkandidatin damit, dass er selbst die Verwaltungsmitarbeiter als Vorsitzender des Bürgerausschusses eingeladen habe. „Bedenklich, wenn man für die Bürgermeisterkandidatur der SPD- Kandidatin zu solchen Hilfsargumenten greifen muss“, sagt Stöcker. Fraglos handelte es sich, so die CDU, hierbei um eine Wahlkampfveranstaltung: Zum sei die Einladung zu dieser Veranstaltung ausschließlich über Andrea Rottmann auf ihrer Homepage zur Bürgermeisterkandidatur erfolgt. Zum anderen habe die Bürgermeisterkandidatin der SPD während der Veranstaltung ein Transparent mit ihrem Wahlkampfkonterfei aufgestellt. Die CDU hat die Verwaltungsspitze zur Klärung des gesamten Vorgangs aufgefordert, da hier ihrer Meinung nach gegen Sinn und Inhalt der internen Dienstanweisung verstoßen wurde.

Dazu Ute Stöcker: „Ich verstehe nicht, wie die SPD dieses Verhalten wider besseren Wissens rechtfertigen kann, zumal Andrea Rottmann, den Inhalt dieser Dienstanweisung als Fraktionsvorsitzende erst zwei Wochen vorher zur Kenntnis erhalten hat.“ cz

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