Bewährung nach Überfall auf Taxifahrer

Angeklagter war nicht voll schuldfähig.

Mettmann/ Wuppertal. Wegen des Überfalls auf einen Taxifahrer hat das Landgericht Wuppertal einen Wülfrather (51) schuldig gesprochen. Der Angeklagte hat gestanden, seinem Opfer nach nächtlicher Fahrt von Düsseldorf zum Bahnhof Mettmann Stadtwald eine Luftdruckpistole vorgehalten und Geld gefordert zu haben. Die Strafe beträgt zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Fahrer (32) war beim Handgemenge in seinem Wagen verletzt worden. Laut Gericht bringt er es seitdem nicht mehr über sich, in ein Taxi einzusteigen — auch nicht als Fahrgast.

Das Gericht milderte die Strafe, weil der Angeklagte laut psychiatrischem Gutachten nur eingeschränkt schuldfähig war. Die Bewährungschance hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen.

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