Corona-SchutzverordnungOrdnungsamt verstärkt die Kontrollen
Die Einhaltungen der Bestimmungen des § 15 a Abs. 4 aufgrund der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 durch den Kreis Mettmann werden konsequent überprüft.
Die Einhaltungen der Bestimmungen des § 15 a Abs. 4 aufgrund der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 durch den Kreis Mettmann werden konsequent überprüft.
Einen ambulanten Hospiz- und Palliativdienst gibt es nun an der Mühlenstraße. Christiane Dommach, Sabine Mischke und Claudia Schmitz sind die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Ansprechpartner rund um palliative Fragen.
Der Ersatzweg um die Winkelsmühle ist durch den Regen aufgeweicht, von der Mulchabdeckung ist nicht mehr viel übrig. Spaziergänger beschweren sich – der Kreis will nachbessern.