Antisemitismusvorwurf: Angeklagter streitet alles ab

Ein 25-jähriger Briefträger soll einen 46-Jährigen mit jüdischen Vorfahren antisemitisch beschimpft und verletzt haben.

Mettmann. „Ich weiß auch nicht, was mit ihm los ist und warum er mich beschuldigt. Zu dem Zeitpunkt habe ich einen Freund im Krankenhaus besucht“, sagte der 25-jährige Briefzusteller aus Mettmann, der sich seit Dienstag am Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung mit einer Bierflasche, antisemitischer Beleidigung und Sachbeschädigung verantworten muss.

Laut Anklageschrift soll es am 21. Februar dieses Jahres bei Shimon R. abends an der Haustür klingelt haben. Über die Gegensprechanlage soll der 46-Jährige von einem Mann aufs Übelste beschimpft worden sein — unter anderen als „dreckige Judensau“ und „fettes Judenschwein“.

Als das Mitglied des „Bündnisses für Toleranz und Zivilcourage Mettmann“ vor die Haustür trat, soll ein Mann mit einer Bierflasche und einem Yorkshire-Terrier vor ihm gestanden haben.

Dabei soll er sich eine Kapuzenjacke vor sein Gesicht gehalten haben. Als R., der jüdische Vorfahren hat, mit seinem Handy die Polizei rufen wollte, soll der Mann eine Bierflasche aus rund zwei Metern nach ihm geworfen und ihn damit am Bauch verletzt haben. Danach soll der Täter geflüchtet sein.

Im Prozess beschuldigte R. den Angeklagten, die Tat begangen zu haben. „Bei der Tat habe ich sein Gesicht zwar nicht gesehen, aber von der Statur und der Haltung passt es“, sagte R.

Die Dunkelheit und die Kapuze hätten das Erkennen unmöglich gemacht. Doch sei er dem Angeklagten, der ganz in der Nähe wohnt, erneut begegnet und dabei sei es wieder zu antisemitischen Beleidigungen gekommen. Er habe den Angeklagten bei der Polizei angezeigt, da er ebenfalls einen Yorkshire-Terrier besitzt.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Auch, als die Staatsanwaltschaft ihn damit konfrontierte, dass die Polizei Fingerabdrücke auf der Bierflasche gefunden hat. Das erklärte er so: „Ich gehe häufig abends mit dem Hund raus und trinke dabei auch gerne ein Bier. Die Flasche werfe ich dann auch mal ins Gebüsch.“

Als Zeugin sagte auch die Nachbarin von R. aus, die den Vorfall miterlebt haben will. Auch sie konnte den Angeklagten nicht wiedererkennen. Sie sei sich aber sicher, dass es sich um den gleichen Hund handele.

Dem widersprach die Mutter des Angeklagten: Sie sagte, sie sei am besagten Abend selbst mit dem Hund Gassi gegangen. Der Anwalt von R. versuchte Zweifel am Datum zu sähen und fragte mehrfach, ob sie sich sicher sei. „So senil bin ich noch nicht, dass ich mich nicht an die letzte Woche erinnern kann“, sagte die Mutter.

Der Freund, den der Angeklagte besucht haben will, bestätigte den Krankenbesuch. An das Datum könne er sich aber nicht erinnern. Das Verfahren wird am 13. November fortgesetzt. Dann wird ein Polizist zum Fingerabdruck eine Aussage machen.

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