Ärztliche Schuluntersuchung bleibt
Personalmangel und Geldnot lassen die Kommunen überlegen, die Ärzte durch medizinisches Assistenzpersonal zu ersetzen.
Mettmann. Etwa ein Jahr bevor die Schultüte gebastelt wird, ist es in Deutschland Pflicht, den Nachwuchs ärztlich auf Schuleignung untersuchen zu lassen. Im Kreis Mettmann bekommen Eltern einen Brief vom Gesundheitsamt, der über den Ablauf und Terminvergabe informiert.
Einzelne Kommunen in der Bundesrepublik überlegen, diese Untersuchung nicht mehr von Kinder- und Jugendärzten des Gesundheitsamtes, sondern überwiegend von Assistenzpersonal durchführen zu lassen. Wie Gabriele Trost-Brinkhues, Sprecherin des Ausschusses „Kind, Schule und öffentlicher Gesundheitsdienst“ vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) darlegt, gibt es in einzelnen Städten in NRW bereits die Tendenz, dass immer mehr Aufgaben aus Personalmangel und Spargründen an Assistenzpersonal delegiert werde.
Rudolf Lange, Leiter des Kreisgesundheitsamtes
Gegen diese Entwicklung wehrt sich der BVKJ vehement. Trost-Brinkhues, ist der Ansicht, dass Assistenzpersonal Kinder wiegen oder messen könne, aber in keinem Fall den Gesundheits- und Entwicklungsstand eines Kindes fachgerecht bestimmen könne. Auch wenn im jetzigen Koalitionsvertrag festgehalten sei, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu fördern, hinge die Entscheidung letztlich vom „Geldbeutel“ und der Politik der Kommunen ab, so Trost-Brinkhues.