Haan/Wuppertal Naturschutzbeirat stellt sich gegen Baumrodung

Haan/Wuppertal. · Die Kalkwerke Oetelshofen wollen mehr Platz im Osterholz für ihre Abraumhalde.

 70 Gegner unternahmen einen Protestzug.

70 Gegner unternahmen einen Protestzug.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Die Kalkwerke Oetelshofen planen die Erweiterung ihrer Abraumhalde Oertelshofen um sieben Hektar auf Wuppertaler und Haaner Stadtgebiet. Auf Haaner Gebiet würden so 1,3 Hektar besonders schützenswerter alter Wald verloren gehen. Daher hat der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde jetzt einstimmig den Bedenken zur Umsetzung eines solch massiven Eingriffs in die Natur zugestimmt. Selbst eine Aufforstung von Ersatzflächen könnte die nachteilige ökologische Wirkung einer Umwandlung nicht ausgleichen, heißt es in der Vorlage. Erst ein reifes, gewachsenes Waldökosystem erfüllt seine Funktion in Bezug auf den Arten- und Biotopschutz, sowie den Klimaschutz, im vollem Umfang.

Die Kalkwerke Oetelshofen brauchen entgegen ihren Planungen von 2013 nun doch mehr Platz für ihren Abraum. Nun habe sich ergeben, dass sich das Verhältnis in der Lagerstätte zwischen brauchbarem Material und Material, das aufgehaldet werden muss, verschlechtert. Aus diesem Grund möchten die Kalkwerke nun die Abraumhalde Oetelshofen um insgesamt 6,98 Hektar in Richtung Westen erweitern auf dem Gebiet Osterholzer Wald (5,64 Hektar) und 1,34 Hektar innerhalb der planfestgestellten Grube Osterholz.

Die gesamte Fläche gehört den Kalkwerken und wird bislang forstwirtschaftlich genutzt. Das Areal auf Haaner Stadtgebiet im Waldgebiet Osterholz besteht vorrangig aus Kalk-Buchenwald, der kleinflächig von Eichenmischwäldern und Nadelforsten unterbrochen wird. Im Eingriffsbereich der geplanten Erweiterung der Abraumhalde auf Haaner Gebiet setzt sich der Wald vorrangig aus Buche und Traubeneichen zusammen, japanischen Lerchen und vereinzelt andere Nadelbaumarten. Mit der Umsetzung des Vorhabens würden somit rund 1,3 Hektar älteren Waldbestandes mit besonderem ökologischen Wert verloren gehen.

Federführend in der Beurteilung, ob dem Antrag des Unternehmens stattgegeben wird, ist die Bezirksregierung, die sich beratende Urteile einholt: Unter anderem von Städten und der Unteren Naturschutzbehörde. Deren Empfehlungen werden in die Entscheidung einfließen. Klar scheint aber, dass sich durch Änderungen des Landesentwicklungsplanes (LEP) zum besonderen Schutz von Waldgebieten die Richtlinien verschärft haben und der Antrag der Kalkwerke die Bedingungen zu Nutzungsplanänderung nicht erfüllen können.

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