Vor Gericht: Wem gehört der Kater Murr?

Zwei ehemalige Nachbarn streiten sich um das Tier. Vor dem Langenfelder Amtsgericht ging es gestern um die Herausgabe eines Katers.

Langenfeld/Monheim. Dies ist die Geschichte von Kater Murr aus Langenfeld. Der lebte bis vor einem Jahr in einer Reihenhaus-Siedlung. Er soll in mehreren Häusern durch die Katzenklappen ein- und ausgegangen sein. So auch bei den Leuten nebenan. Doch irgendwann zogen die weg und nahmen Kater Murr (Foto: Red) mit — und wollen ihn auch nicht mehr hergeben. Vor Gericht verlangte die Frau, die die Besitzerin des Katers sein soll, gestern die Herausgabe von Kater Murr. „Schon ein ungewöhnlicher Fall“, sagte der Richter.

Auf der Anklagebank saß das Ehepaar, das mit Murr in ein neues Zuhause gezogen ist. Auch dieses Ehepaar behauptet, Murr sei ihr Kater. „Warum hätten sie sonst die Arztrechnungen des Katers bezahlen sollen?“, fragte die Anwältin der Angeklagten. Für den Richter war das kein Argument. Was ihm fehle, sagte der Richter, sei ein Beweis, dass der Kater als Eigentum übertragen worden sei. Denn Tiere werden vor Gericht wie eine Sache behandelt, und rechtlich ist es eben so, dass Eigentum von Sachen übertragen werden muss.

Diesen Beweis blieb das verzogene Ehepaar aber auch gestern schuldig. Klägerin ist eine zierliche, ältere Dame, die besonnen und leise spricht. Kater Murr, der mittlerweile acht, neun Jahre alt sein soll, sei ihre Katze gewesen. Etwa ein Jahr sei es jetzt her, dass sie Murr das letzte Mal gesehen habe. Damals seien die Nachbarn von heute auf Morgen weg gewesen. Verzogen. Nach unbekannt. Mit Murr im Gepäck. Heute wisse sie, sagt die Klägerin, dass das Ehepaar mit Murr nach Monheim gezogen sei.

An einem Mittwoch im August 2015 habe Murr damals noch bis zur Mittagszeit in seinem Schaukelstuhl geschlafen. Dann seien die Klägerin und ihre Tochter zu einem Termin gewesen. „Als wir abends zurück kamen, war er verschwunden“, so die Tochter. „Am Donnerstag waren wir dann erst mal zu einer Meldung bei der Polizei, die meinte, sie könne die verdeckte, neue Adresse dieser Nachbarn am nächsten Tag aufdecken und den Kater zurückholen.“ Leider sei das dann doch nicht so einfach gewesen, wie sich der diensthabende Wachtmeister das vorgestellt hatte.

Der Richter sagte gestern, für ihn sei es unstrittig, dass die Klägerin die Eigentümerin von Kater Murr ist — und ihr die Herausgabe des Katers damit zustehe. Während der Gerichts-Verhandlung hatte die Klägerin einen weißen Aktenordner vor sich liegen. Auf dem Rücken des Ordners sind mehrere Bilder des Katers. Murr ist ein getigerter Kater. Er soll Weihnachten 2010 aus dem Oberbergischen nach Langenfeld zur Klägerin umgezogen sein, mit der Mutter der Klägerin. Benannt ist Murr nach dem gleichnamigen Roman „Kater Murr“ von E. T.A. Hoffmann. Bei Hoffmann ist Murr ein Kater, der schreiben kann und seine Lebens-Ansichten mitteilt.

Und ja, irgendwie sieht er auch süß aus, dieser Murr aus Langenfeld. Auch der verzogene Nachbar habe, wohl nach dem Tod seiner Katze, „einen Narren an Murr gefressen“, sagt die Klägerin. Dass der Kater auch bei den Nachbarn Zeit verbringt, das sei für sie grundsätzlich in Ordnung gewesen, erzählt sie nach der Verhandlung. Allerdings habe sie ihren ehemaligen Nachbarn auch vor dem Umzug schon ermahnt. Der sei nämlich abends mit rasselndem Schlüssel und mit Leckerli um die Häuser gezogen, um Murr anzulocken. Murr sei dann gefolgt. „Natürlich mag ein Kater Leckerlis und geht dann mit.“

Wie geht es jetzt weiter? Das Urteil in dem Fall soll am 22. September verkündet werden. Wie der Richter sagt, wird es wohl zugunsten der Klägerin sein. Sie hofft, dass die ehemaligen Nachbarn Einsicht zeigen und den Kater so herausrücken. Und wenn sie das nicht tun? Im schlimmsten Fall kommt der Gerichtsvollzieher und holt ihn ab. Das würde ich gerne vermeiden.“

Wenn es kommt, ist das Urteil dann auch endgültig. Eine Berufung ist in dem Fall nicht möglich, sagte der Sprecher des Gerichts. Die Ex-Nachbarn dürften trotzdem bald wieder vor Gericht stehen. Die Klägerin hat sie auch wegen Diebstahls angezeigt. Das Datum für die Verhandlung ist noch nicht bekannt. Dass eine Katze von heute auf morgen weg ist, weil sie sich jemand anders zu eigen gemacht hat. Gibt es so etwas eigentlich öfter? „Offenbar, ja“, sagt die Tochter der Klägerin. „Laut unserer Tierärztin passieren solche Katzen-Entführungen häufiger. Nur würden die meisten früher aufgeben.

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