Städtische Betriebe sind bereit: „Der Winter kann kommen“

Laut Abteilungsleiter Oliver Pelke sind die städtischen Betriebe gut aufgestellt. Doch auch Grundstückseigentümer sind bei Eis und Schnee in der Pflicht.

Monheim. Vielen sind die chaotischen Winterverhältnisse, die vor einigen Jahren herrschten, noch in bester Erinnerung. Kälte und Schnee hatten die Region fest im Griff. Vor allem die Rheingemeinden wurden von den heftigen Schneefällen überrascht — ist die weiße Pracht doch sonst rar. Die Salzvorräte waren schnell aufgebraucht. Viele Straßen blieben ungeräumt. Und jetzt? „Der Winter kann kommen“, sagt Oliver Pelke. Er ist Abteilungsleiter der städtischen Betriebe und betont: „Wir sind gerüstet.“

Habe man früher für einen ganzen Winter mit maximal 300 Tonnen Salz kalkuliert, liegen nun 500 weitere Tonnen bei einer Spedition bereit — innerhalb von 24 Stunden abrufbar. Die Winterdienstpläne sind bereits im Oktober fertiggestellt worden. „Jeder der gut 40 Kollegen im operativen Dienst weiß Bescheid“, sagt Pelke.

In diesen Tagen ist die Wettervorhersage eine treue Begleiterin des 42-Jährigen. „So wie es aussieht, bekommen wir aktuell aber nur einen leichten Vorgeschmack auf den Winter“, schätzt Pelke die Lage ein.

Eine Einsatztruppe gegen Schnee und Glatteis besteht aus 15 Mitarbeitern des Betriebshofes. Fünf Fahrzeuge werden für die direkte Räumung genutzt. Außerdem gibt es Streukolonnen. Ab 4 Uhr in der Früh sind die Räumdienste, so es nötig ist, unterwegs. „Es gibt eine klare Prioritätenliste. Die meist befahrenen Straßen kommen zuerst dran“, sagt Pelke.

Doch nicht nur der Betriebshof ist bei Schnee und Eis in der Pflicht — auch Grundstückseigentümer. Die Einzelheiten sind in der vom Rat beschlossenen Straßenreinigungssatzung festgelegt.

„Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Zum Streuen sind abstumpfende Mittel zu verwenden. Salz oder andere auftauende Stoffe dürfen nur bei extremen Wetterunbilden eingesetzt werden“, heißt es unter anderem. Das gilt zum Beispiel bei Eisregen.

Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind laut Stadt unverzüglich zu beseitigen. Wenn nach 20 Uhr Schnee fällt oder Glätte entsteht, ist montags bis freitags bis 7 Uhr zu reinigen, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs oder — wo das nicht möglich ist — auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird.

Damit nicht genug: „Einläufe in die Kanalisation und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden“, teilt die Stadtverwaltung mit.

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