Im Rechtsstreit mit Monheim Entlassener Feuerwehrmann wird rehabilitiert

Monheim · Die Kündigung durch die Stadt Monheim wegen des Vorwurfs der Untreue beschäftigt die Gerichte seit 2016. In einem separaten Verfahren geht es um entgangene Zulagen.

Die Kündigung eines hauptamtlichen Monheimer Feuerwehrmannes und sein Ausschluss auch aus der freiwilligen Wehr hat seit 2016 mehrere Gerichte beschäftigt. Nachdem die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereits 2019 das Ermittlungsverfahren gegen den vom Dienst enthobenen 59-Jährigen eingestellt hatte, liegt jetzt das nächste rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Stadt Monheim vor, sagt Rechtsanwalt Martin Pröpper. Er vertritt den Mann. Demnach sei sein Mandant nun „rehabilitiert“ und der „Vorwurf der Untreue“ sei „vom Tisch“. Außerdem habe er nicht aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen werden dürfen. Der 59-Jährige war schon im Oktober 2016 beurlaubt und im Dezember des selben Jahres vorläufig vom Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr suspendiert worden. Auch seine hauptamtliche Aufgabe als Sachgebietsleiter bei der städtischen Feuerwehr durfte er nicht mehr ausüben. Der Stadtrat hatte ihn im Juli 2017 entpflichtet.