Stadt akzeptiert Urteil nicht

Betriebshof: Die Entscheidung des Gerichts wird nicht hingenommen. Gegen zwei der ursprünglich drei Gekündigten geht es vor den Kadi. Deren Anwalt bleibt gelassen.

Langenfeld. Nun ist es offiziell: Die Stadt geht gegen zwei der drei vom Düsseldorfer Arbeitsgericht im November gesprochenen Urteile in Berufung. Damit ist der Streit um die von der Stadt zunächst ausgesprochenen und später vom Gericht wieder aufgehobenen Kündigungen dreier Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes wegen angeblichen Diebstahls, Betrugs, Untreue, Unterschlagung und Vorteilsnahme in der nächsten Runde.

Nur in einem Fall akzeptierte die Stadtverwaltung den Richterspruch aus der Landeshauptstadt. Deswegen arbeitet der ebenfalls Gekündigte bereits seit dem vergangenen Freitag wieder für den Betriebshof, der dieser Tage durch Schnee und Eis jede Unterstützung gebrauchen kann.

Die anderen beiden Mitarbeiter — der momentan freigestellte Chef und ein weiterer freigestellter Mitarbeiter in leitender Position — müssen im neuen Jahr (der Termin steht noch nicht fest) aber erneut vor Gericht erscheinen, um über die Rechtmäßigkeit ihrer Kündigungen zu streiten.

Martin Pröpper, Anwalt der Mitarbeiter, gegen die die Stadt nun erneut vor das Arbeitsgericht zieht

Großartig Sorgen macht sich Martin Pröpper, Anwalt der beiden, aber nicht: „Die Stadt hat in beiden Fällen nur Verdachtskündigungen ausgesprochen, weil sie keine ihrer Anschuldigungen beweisen kann“, sagte er am Mittwoch der WZ und legte nach: „Beide Urteilsbegründungen des Richters sagen eindeutig, dass die Stadt nicht nur Formfehler gemacht hat, sondern auch die materiellen Gründe nicht für Kündigungen nach fast 30 Jahren Betriebszugehörigkeit ausreichen.“

Bürgermeister Frank Schneider sieht das anders: „Wir gehen in Berufung, weil wir erwarten, die Prozesse zu gewinnen“, sagte er am Mittwoch mit Nachdruck und begründete damit auch das Vorgehen der Stadt, die von den Kündigungen im Juni bis zum Urteilsspruch im November ausgebliebenen Gehaltszahlungen auch nachträglich nicht zu zahlen: „Das ist eine Konsequenz aus der Geschichte. Wenn wir jetzt nachzahlen und in der Berufung Recht bekommen, kriegen wir das dann unrechtmäßig nachgezahlte Geld trotzdem nicht zurück.“

Für Anwalt Pröpper ein Rechtsbruch: „ Die Stadt möchte das Kostenrisiko auf uns abwälzen. Das entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung. Die besagt eindeutig, dass erstmal nachgezahlt werden muss, weil wir in erster Instanz gewonnen haben.“

Deswegen ziehen er und seine Mandanten ein weiteres Mal vor Gericht. Die erste Verhandlung um die Nachzahlungen ist am 30. Dezember vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht. Die Zweite geht an gleicher Stelle am 6. Januar über die Bühne.

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