Spielhallen-Schließung bleibt aus
Seit Dezember müssen Spielhallen 350 Meter voneinander entfernt liegen. In Langenfeld und Monheim ist dies nicht immer der Fall — es laufen mehrere Gerichtsverfahren.
Langenfeld/Monheim. Spielhalle reiht sich an Spielhalle: Wer damit gerechnet hatte, dass sich allein durch eine vor einem halben Jahr in Kraft getretene Gesetzesänderung die Ballung der Spielhallen rund um den Immigrather Platz in Langenfeld verringern würde, hat sich verzockt. Dabei schreibt seit dem 1. Dezember 2017 deutschlandweit der Glücksspielstaatsvertrag vor, dass zwei Spielhallen mindestens 350 Meter voneinander entfernt sein müssen. „Dieser Mindestabstand wird rund um den Immigrather Platz mehrfach unterschritten“, räumt der städtische Ordnungsamtschef Christian Benzrath ein. Doch es laufe mit Betreibern ein Rechtsstreit, der noch nicht ausgefochten seit. Ähnliches berichtete aus Monheim die Ordnungsbereichsleiterin Christiane Schärfke.
Benzrath hatte nach eigenen Angaben wegen des genannten Mindestabstands nur einem der bisherigen Inhaber den Antrag genehmigt, die Spielhalle weiter zu betreiben. Die Anträge der benachbarten Mitbewerber habe er abgelehnt. Drei in dem Genehmigungsverfahren gescheiterte Geschäftsleute klagen laut Benzrath gegen den Ablehnungsbescheid. Deshalb hat sich seit Dezember in der als Klein-Las Vegas geltenden Gegend um den Immigrather Platz noch nichts verändert. So lange gerichtlich nichts entschieden ist, müssten die bisherigen Glücksspielstätten geduldet werden, sagt der Ordnungsamtschef. „Schließlich wollen wir keine Schadenersatzzahlungen riskieren, falls ein Gericht befindet, dass wir uns für den falschen Betreiber entschieden haben“, erklärt Benzrath.
In Monheim befinden sich laut Schärfke an drei Standorten insgesamt acht Spielhallen. Die meisten davon ballen sich an der Konrad-Zuse-Straße in Baumberg. „Nachdem wir sie angeschrieben hatten, haben uns die Betreiber plausibel gemacht, dass eine Schließung einen Härtefall bedeuten würde“, berichtet Schärfke.