Sohn verletzt Mutter: Familienstreit vor dem Kadi

Ein 22-Jähriger musste sich vor Gericht verantworten: Unter anderem soll er seine Mutter schwer verletzt haben. Letztlich wurde er wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.

Monheim. Reibereien kommen in jeder Familie vor — doch landet nicht jeder Streit vor dem Kadi. Aber am Dienstag stand ein 22-Jähriger vor dem Langenfelder Amtsgericht. Beleidigung, Körperverletzung und unerlaubter Waffenbesitz wurden dem Monheimer vorgeworfen.

Mutter und Sohn wohnten unter einem Dach. Er hatte zwei Zimmer im Dachgeschoss. Den Strom für seinen Computer bezog er aus der Wohnung der Mutter. Als diese ihrem Sohn im August 2011 erklärte, er solle sein schmutziges Geschirr abspülen, reagiert der Sohn nicht und setzte sich an seinen PC.

Die empörte Mutter drehte ihm den Strom kurzerhand ab. Der aufgebrachte Junge beschimpfte seine Mutter mit übelsten Worten. Das brachte auch die Mutter in Rage, sie lief ihrem Sohn, der sich im Treppenhaus befand, hinterher.

Der soll, so am Dienstag die Schilderung vor Gericht, ihr dann einen Stoß versetzt haben. Sie fiel die Treppe herunter. Beim Aufprall verletzte die Mutter sich so schwer am Hinterkopf, dass sie kurz das Bewusstsein verlor.

Anwohner riefen die Polizei. Die Gehirnerschütterung der Frau wurde im Krankenhaus behandelt.

Doch damit noch nicht genug. Die Mutter sagte der Polizei: „Mein Sohn hat eine Waffe.“ zwei Polizisten fanden auf einem Dachbalken tatsächlich eine Waffe. Zunächst dachten sie, es sei eine Schreckschusspistole.

Doch es stellte sich heraus, dass es eine Kleinpistole war. Dafür benötigt man eine Waffenbesitzkarte — die er nicht hatte. Die Waffe wurde sichergestellt. Der Angeklagte gab an, dass es nicht sein Pistole sei. Die Waffe war nicht geladen.

Der Mutter tat ihr Verhalten später leid. Sie zog die Anklage wegen Beleidigung und Körperverletzung zurück. Auch vor Gericht erschien sie nicht. Sie sei krank und wolle ein Attest nachliefern. Sie mache auch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Demnach muss ein Familienmitglied vor Gericht nicht aussagen.

So blieb nur noch der Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes übrig. Die Verteidigung forderte Freispruch, da nicht geklärt werden konnte, wem die Waffe, die eingezogen wurde, gehört hat.

Der Vorsitzende Richter folgte der Staatsanwaltschaft: sechs Monate zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Die Sozialprognose des jungen Mannes sei günstig, so der Richter: „Sie scheinen die Kurve zu kriegen.“

Nach einer abgebrochenen Lehre hat er eine Ausbildung zum Fachmann für Lager- und Logistik begonnen, soll strebsam sein. Mit seiner Freundin will er eine gemeinsame Wohnung suchen. Und mit seiner Mutter hat er sich ausgesöhnt. Sie haben wieder guten Kontakt.

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