S-Bahnhof: Der Parkraum ist zu knapp

Nur der Bau eines Parkhauses kann die Probleme lösen. Doch die Kosten für die Stadt sind hoch.

Langenfeld. Jeder S-Bahn-Benutzer, der die Haltestelle Langenfeld mit dem Wagen ansteuert, kennt die Situation: Die Parkplätze sind bis in die angrenzenden Wohngebiete hinein belegt. Langenfeld ist ein attraktiver Haltepunkt, der auch von Solingen, Leichlingen und anderen umliegenden Städten angefahren wird. Um dieser Situation Herr zu werden, beantragte die SPD in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 30. März dieses Jahres eine Erweiterung des Parkplatzangebots. Die Lösung könnte eigentlich nur der Bau eines Parkhauses sein.

Die Verwaltung hat die Vor- und Nachteile für ein öffentliches Parkhaus untersucht und legte sie in der Sitzung des Fachgremiums vor. Referatsleiter Wolfgang Honskamp nannte als Vorteile unter anderem: Zusätzliche Parkplätze in einem Parkhaus würden neue Kunden an die S-Bahn heranführen. Die Langenfelder hätten am S-Banhof zusätzlichen Parkraum. Ein Parkhaus könnte die Parkbelastung der S-Bahn-Kunden im Wohngebiet zwischen Poststraße und B 8 vermindern.

Er nannte auch eine Reihe Nachteile, die es zu bedenken gelte. Der Stadt fiele die Aufgabe zu, dieses Parkhaus zu bauen, die Restmittel bei der Bezuschussung aufzubringen und für die Unterhaltung, Energiekosten und den Winterdienst zu sorgen. Damit kämen erhebliche Kosten neben dem von der Stadt aufzubringenden Baukostenanteil von etwa 300 000 Euro zu. Die Baukosten wurden mit vier Millionen Euro veranschlagt, für die es 85 Prozent Zuschüsse gibt.

Ein Fahrstuhl für das mehrgeschossige Parkhaus ist in den Baukosten nicht enthalten. Für den müsste die Stadt in Höhe von einer Million Euro selbst aufkommen. Weitere Nachteile: Wegen der Zuschüsse von Bund und Land dürfen keine Parkgebühren erhoben werden. Da jedoch der S-Bahnhof Langenfeld behindertengerecht ausgestattet ist, müsste auch das Parkhaus mit einem Aufzug ausgerüstet werden.

Honskamp berichtete von einem Gespräch beim Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) Ende August, in dem geklärt wurde, dass der Bau eines Parkhauses grundsätzlich möglich und förderungsfähig sei. Die Förderung ist auf einen Zuschuss von 10 000 Euro pro Stellplatz begrenzt. Auf die Stadt kämen, vom Baukostenanteil abgesehen, erhebliche Unterhaltungskosten zu.

So richtig die Feststellung von SPD-Ratsherr Joachim Herzig war, dass kein Zweifel daran bestehe, dass Parkbedarf vorhanden sei, so wenig dürfen die enormen Kosten außeracht gelassen werden. Darüber war sich der Ausschuss im Klaren, beauftragte die Verwaltung, eine Bedarfsanalyse durchzuführen. Honskamp mochte sich auf ein Für oder Wider nicht festlegen: „Das ist eine politische Entscheidung.“

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