Langenfeld Stadt bekommt Bruchteil von Betrugssumme zurück

Langenfeld. · 2018 flog ein Mitarbeiter des Langenfelder Gebäudemanagements auf, der rund 1,9 Millionen Euro abgezweigt hatte. Etwa 420.000 Euro hat die Stadt von ihm eingetrieben, mehr wird es kaum werden. Gerichtstermin noch nicht terminiert.

 Der Mitarbeiter hatte im Rathaus Rechnungen erstellt und das Geld für sich selbst abgezweigt.

Der Mitarbeiter hatte im Rathaus Rechnungen erstellt und das Geld für sich selbst abgezweigt.

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Dieser Betrugsfall ist kein Ruhmesblatt fürs Rathaus – und bislang auch nicht für die Justiz. Fast zweieinhalb Jahre sind vergangen, seit ein Mitarbeiter des städtischen Gebäudemanagements mit einer dreisten Masche aufgeflogen war. Der dem Vernehmen nach weitestgehend geständige Fachmann soll über zwei Jahrzehnte hinweg bei der freihändigen Vergabe von Instandhaltungsarbeiten insgesamt 1,9 Millionen Euro für sich abgezweigt haben. Die Anklageschrift ist längst fertig. Doch ein Termin vor dem Landgericht Düsseldorf ist immer noch nicht anberaumt, sagte eine Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage.

Der Beschuldigte hat
das meiste Geld verprasst

Obendrein wird die Stadt wohl nur einen Bruchteil der genannten Schadenssumme zurückholen können, weil der im Februar 2018 aufgeflogene und geschasste Beschuldigte das meiste Geld verprasst hat. „Bislang haben wir bei ihm knapp 420 000 Euro eintreiben können“, berichtete Bürgermeister Frank Schneider. Und durch Gehaltspfändung bei jetzigen Jobs des Ex-Bediensteten kämen monatlich etwa weitere 600 Euro ins Stadtsäckel zurück. „Aber viel mehr wird nicht zu holen sein.“

Die Strafe folgt also nicht auf dem Fuß – und obendrein ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Großteil der betrügerischen Taten verjährt, die im Rathaus so lange unentdeckt geblieben waren. Nach Bürgermeister Schneiders Worten hat der geständige Ex-Mitarbeiter fast 20 Jahre lang „als Einzeltäter mit krimineller Energie“ Schwachstellen im Kontrollsystem des Rathauses und das Vertrauen seiner Kollegen ausgenutzt. So habe er unbemerkt Rechnungen mit den Briefköpfen mehrerer nicht existierender Unternehmen über nicht erbrachte Leistungen erstellt. „Die einzelnen Rechnungsbeträge im zumeist dreistelligen bis kleinen vierstelligen Bereich wurden dabei auf Konten der Scheinfirmen überwiesen“, so Schneider. Weil der Bauexperte kleinere Handwerksarbeiten ohne aufwendiges Verfahren frei vergeben konnte, seien die Betrügereien in dieser langen Zeitspanne nicht bemerkt worden. Bis Mitte 2017 lag diese Kostengrenze bei 3000 Euro, seither ist sie auf 1200 Euro festgelegt. Erst im Februar 2018 kamen ihm Vorgesetzte auf die Spur.

Laut Staatsanwältin Laura Hollmann werden dem Beschuldigten vor Gericht gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Wegen der Verjährungsfrist kämen zur Anklage indes nur Tatvorwürfe der fünf Jahre bis zur Strafanzeige; also 446 mutmaßliche Vergehen seit Februar 2013. Die dabei für die Stadt Langenfeld entstandene Schadenssumme von rund 822 000 Euro liegt somit gut eine Million Euro unter dem insgesamt von dem Bauexperten wohl für sich abgezweigten Betrag.

Bisher wurden 420 000 Euro von dem Beschuldigten zurückgeholt

Der bisher von dem Beschuldigten zurückgeholte Betrag von knapp 420 000 Euro kam nach Angaben des städtischen Fachbereichsleiters Jürgen Öxmann durch den Verkaufserlös eines Einfamilienhauses, einer Wohnung in Spanien, eines Autos und eines Motorrads sowie Gehaltspfändung zusammen. Laut Schneider wurden als Konsequenz des Betrugsskandals seit 2018 Kontrollmechanismen in der Stadtverwaltung verbessert – etwa durch ein strenges Vier-Augen-Prinzip sowie eine Dokumentationspflicht bei der Vergabe von Handwerkerleistungen mit Fotos von Schäden, Reparaturen und Bauarbeiten.

Der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf ist dem Vernehmen nach wegen eines großen Wirtschaftsstrafverfahrens noch nicht terminiert. „Haftsachen gehen bei der Großen Strafkammer vor“, hatte Gerichtssprecherin Dr. Elisabeth Stöve noch im vergangenen Herbst angemerkt. „Und der Angeklagte aus Langenfeld ist ja nicht inhaftiert.“ Im eng gesteckten Terminplan mit teils langwierigen Prozessen könne dieses Betrugsverfahren nicht einfach dazwischen geschoben werden, erklärte Elisabeth ­Stöve.

Aber durch den Zeitverzug verjährten keine weiteren Einzeltaten. „Die von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebrachten Fälle seit Februar 2013 bleiben unverändert bestehen.“

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