Monheim: Stürmerfoul kostet 1200 Euro

Urteil: Das Freundschaftsspiel zwischen den Sportfreunden Baumberg und VfL Alfter hatte Dienstag ein gerichtliches Nachspiel.

Monheim. Es war nur ein Freundschaftsspiel, das die Sportfreunde Baumberg am 17. Februar 2008 gegen den VfL Alfter austrugen. Doch Abwehrspieler S. (41) vom Verbandsligisten Aflter wird das Spiel noch lange in Erinnerung behalten. Nach einem Zusammenstoß mit dem Baumberger Stürmer F. (28) hatte er eine Gehirnerschütterung, er blutete aus Mund und Nase, Zähne hatten sich gelockert. Er war drei Tage stationär im Krankenhaus, fiel als Polizist zehn Tage aus.

War das nun eine ganz normale Spielszene oder ein böses Foul? Diese Frage musste gestern das Amtsgericht Langenfeld klären. Der Richter kam zu dem Urteil, dass F. in voller Absicht gehandelt habe. Zu drei Monaten auf Bewährung und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1200Euro wurde der Angeklagte verurteilt.

Es stand 1:0 für Baumberg, ebenfalls damals in der Verbandsliga, als sich der Baumberger Stürmer und der Abwehrspieler des VfL Alfter im 16-Meter-Raum in die Quere kamen. "S.hat mich festgehalten, ich wollte mich nur loslösen", so der Angeklagte, der inzwischen nicht mehr für Baumberg spielt. "Ich spürte plötzlich einen heftigen Stoß, war im Gesicht getroffen. Ich wurde kurz ohnmächtig", so das Opfer. Er konnte nicht mehr spielen. Auch der Angeklagte wurde aus der Mannschaft genommen.

"S. lag am Boden, war umringt, ich konnte mich nicht entschuldigen", so der Angeklagte. Drei Wochen später griff F. doch zum Telefon und entschuldigte sich: "Bei mir ist eine Sicherung durchgegangen." Zu einer erst angestrebten außergerichtlichen Einigung durch eine Zahlung von 700 Euro kam es nicht. Dafür gestern zur Verhandlung mit insgesamt neun Zeugen - Spieler beider Mannschaften, Trainer, Zuschauer und Offizielle.

Der 39-jährige Zeuge K., der den Vorfall herunterspielte, holte sich einen ernsthaften Verweis des Richters: "Sie erzählen hier nur Müll. Ich könnte sie wegen falscher Aussagen verhaften lassen." Der Zeuge ruderte zurück.

Nicht jedes Detail der "Freundschaftspartie" konnte geklärt werden. Die Rechtsanwältin plädierte auf Freispruch, Staatsanwältin und Richter befanden, dass sich F. der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hatte. "Die Zeugen haben sich abgesprochen", so der Richter. Der Angeklagte hat eine Woche Zeit, in die Berufung zu gehen.

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