Monheim SPD sieht Kulturraffinerie skeptisch

Monheim. · Die Fraktion will wissen, ob Veranstaltungen im K 714 überhaupt rechtens wären.

 Achim Tang trat beim Tag der offenen Tür der Kulturraffinerie auf. Solche Veranstaltungen müssen geplant und genehmigt werden.

Achim Tang trat beim Tag der offenen Tür der Kulturraffinerie auf. Solche Veranstaltungen müssen geplant und genehmigt werden.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Die alte Shell-Abfüllhalle ist ein Industriestandort. Noch. Sie soll bis 2023 aufwendig zur Kulturraffinerie K 714 umgebaut werden, einem Ort, an dem Kultur stattfinden soll: vom Konzert über Theater, Brauchtumsveranstaltungen, Lesungen bis hin zu Ausstellungen. „Vieles ist möglich“, sagt Kulturwerke-Chef Martin Witkowski, der zugleich Herr über die Umbauarbeiten ist. Schon jetzt versucht er, mit kleinen Events für die Halle zu werben, die Besucher aus dem gesamten Umland anlocken soll.

Doch das hinterfragen die Sozialdemokraten kritisch. In einer Anfrage für die Sitzung des Ratsausschusses für Generationen, Kultur, Soziales und Ordnung am 3. September wollen sie wissen, ob diese Veranstaltungen im Industriegebäude überhaupt zulässig sind oder ob die Politik erst einer Nutzungsänderung beschließen müsse.

Bauherr weist auf Antrag bei
der Monheimer Bauaufsicht hin

„In den Bebauungsplänen haben wir dazu keine Informationen gefunden“, sagt der Fraktionsvorsitzende und Partei-Chef Alexander Schumacher. „Für die Nutzung“, so nimmt Martin Witkowski als Bauherr, Betreiber und Veranstalter, die Antwort vorweg, „gibt es aufwendige Prüfungsverfahren.“ Die seien in der Sonder-Bau-Verordnung des Landes NRW geregelt. „Vor jeder Veranstaltung“, so erläutert er, „haben wir bei der Monheimer Bauaufsicht einen Antrag zur Nutzung der Halle als Veranstaltungsstätte gestellt. Etwa für den Tag der offenen Tür oder für die Lesung von Ulla Hahn.“

Auf einem Plan im Maßstab 1:100 haben er und seine Mitarbeiter die Veranstaltung genau eingezeichnet. Wo wird Ulla Hahn lesen, wo stehen die Stühle, das Catering? Welche Gebäudeteile sind von der Veranstaltung betroffen? Wo sind
Zu–, Ab– und Fluchtwege? Gibt es Brandlasten? Der große Plan sieht für jede Veranstaltung anders aus, da bislang auch unterschiedliche Teile genutzt wurden. Im Plan für den Tag der offenen Tür, der im Juli stattfand, ist eingezeichnet, wo die Hüpfburg, größere und kleinere Bühne oder die Chill-Out-Ecke mit Liegestühlen ihren Platz haben. „Davon dürfen wir dann auch nicht abweichen“, sagt
Witkowski.

Für jedes Event, bei dem mehr 200 Besucher kommen, prüfen Gutachter den Brand– und den Schallschutz, checken den Lageplan und geben ihre Expertise ab. Die Feuerwehr kommt, um zu sehen, ob die Brandschutzvorgaben eingehalten werden. Das alles sei aufwändig, so Witkowski, und muss lange vor der Veranstaltung geplant werden, damit die Genehmigung der Bauaufsicht rechtzeitig kommt. Und es kostet Geld, das die Kulturwerke aus ihrem Etat bezahlen. Einen ganzen Ordner hat Witkowski inzwischen, in dem die Unterlagen für die Genehmigungsverfahren abgeheftet sind.

Betriebserlaubnis gilt erst nach Umbau der Raffinerie

Die Vorgaben der Landesverordnung müssen zum Beispiel auch die Karnevalisten beachten, die ihr Festzelt am Rhein aufstellen, um ihre Sitzungen dort zu organisieren. „Auch so genannte fliegende Bauten wie Zelte unterliegen dieser Verordnung.“ Ebenso wie etwa die Tonhalle, wenn sie nicht zweckgebunden genutzt wird. Für den Empfang des Düsseldorfer Oberbürgermeisters nach der Tour de France in der Tonhalle hat Witkowski, damals Betriebsdirektor dort, ein ebensolches Verfahren in Gang gesetzt, um die Genehmigung zu bekommen. „Dauerhaft als Kultur- oder Veranstaltungsstätte können wir die alte Fassabfüllhalle derzeit nicht nutzen“, sagt Witkowski. Erst wenn diese zur Kulturraffinerie umgebaut ist, gibt es die Betriebserlaubnis als Veranstaltungsstätte.

Bis dahin müssen die Kulturwerke sich jedes Event mit mehr als 200 Gästen genehmigen lassen. „Das tun wir auch. Und zwar sehr korrekt. Denn wenn etwas passiert, werden viele Menschen zur Rechenschaft gezogen.“

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