Monheim/Langenfeld: Diebstahl – ein langer Prozess

Gericht: In Langenfeld waren zwei Monheimerinnen wegen Diebstahls angeklagt. Für das Verfahren werden Dolmetscher und Gutachter benötigt. Das kostet Zeit und Geld – wie Richterin Monika Berger erläutert.

Monheim/Langenfeld. Ein Gerichtsverfahren kostet: Anwälte, Gericht, eventuelle Ermittlungskosten, aber auch die Anfahrten von Zeugen: Alles wird in den Gerichtskosten zusammengefasst, sagt Richterin Monika Berger vom Langenfelder Amtsgericht. Dazu zählen aber auch Honorare für Dolmetscher oder Sachverständige, die häufig bei Gericht benötigt werden - wie gestern vor dem Amtsgericht Langenfeld.

Verhandelt wurde der Fall einer 38-jährigen und einer 49-jährigen Monheimerin mit kaum Deutschkenntnissen, für die eine Dolmetscherin bestellt werden musste. Die Frauen waren angeklagt, Waren im Wert von mehr als 700 Euro gestohlen zu haben. Der 38-Jährigen wurden drei Diebstähle zwischen dem 21. Januar und dem 22. Mai 2009 vorgeworfen. Der 49-Jährigen wurde ein Diebstahl am 21. Januar zu Last gelegt, bei dem sie in einem Kaufhaus in Düsseldorf Waren für 117 Euro an sich genommen haben soll. Beide Frauen waren geständig. Doch konnte nur die Ältere verurteilt werden. Sie muss eine Geldstrafe von 25Tagessätzen zu je acht Euro zahlen.

Der Fall der 38-Jährigen gestaltete sich allerdings etwas schwieriger. Die Frau ist seit Jahren in psychiatrischer Behandlung, nimmt Antidepressiva und Medikamente gegen Schizophrenie. Ihr Rechtsanwalt, der die Angeklagte in dem Verfahren vertritt: "Deswegen schlage ich vor, eine medizinische Einschätzung einzuholen, inwieweit sie schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist." Die behandelnde Psychiaterin aus Monheim, die als Zeugin vorgeladen war, konnte darüber keine Aussage treffen. Der Richter beschloss daher, ein Gutachten bei der Landesklinik in Auftrag zu geben.

Doch wer übernimmt die Kosten für Dolmetscher und Gutachter, die in diesem Verfahren vonnöten sind? "Bei einer Verurteilung trägt sie der Angeklagte, bei einem Freispruch die Staatskasse", sagt Richterin Monika Berger. Da es keine Seltenheit ist, dass vor Gericht Dolmetscher oder Sachverständige eingesetzt werden, ist ihre Vergütung auch per Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz geregelt.

Dolmetscher erhalten einen festen Stundenlohn von 55 Euro. Sachverständige sind in Honorargruppen eingeteilt und erhalten je nach Fachgebiet zwischen 50 und 95 Euro pro Stunde. Die Vergütung für medizinische Gutachter liegt zwischen 50 und 85 Euro.

Wie lange die Erstellung eines Gutachtens dauert, hängt vom jeweiligen Fall ab. "Es liegt im Ermessen des Gutachters, wie viele Termine angelegt werden", sagt Richterin Berger. Wann das Verfahren gegen die 38-Jährige aus Monheim fortgesetzt werden kann, ist daher ungewiss. Berger: "Ein Gutachten dauert aber in der Regel etwa drei Monate."

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