Monheim: Der Vater schweigt vor Gericht

Ein 44-jähriger Monheimer muss sich seit gestern in Düsseldorf verantworten. Der schwere Vorwurf: Er soll über Jahre seine Tochter und ein weiteres Mädchen missbraucht haben.

Monheim/Düsseldorf. Nahezu ohne Regung sitzt der 44-Jährige auf der Anklagebank des Düsseldorfer Landgerichts. Ihm gegenüber sitzt nicht nur der Staatsanwalt, sondern auch seine 21-jährige Tochter, eine zierliche junge Frau. Die Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, wiegen dagegen schwer: Über Jahre hinweg soll der Mann seine eigene Tochter und ein weiteres Mädchen immer wieder sexuell missbraucht haben.

Währen der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest, hat der 44-jährige Monheimer die Hände auf den Tisch gefaltet. Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: Nachdem die Mutter Ende der 90er-Jahre den Mann verlassen hatte und ausgezogen war, soll dieser sich immer wieder an der gemeinsamen Tochter vergriffen haben.

Angeklagt sind mehrere Taten: Bis zu einem Umzug im Mai 2005 soll er das Mädchen mehrmals in der Woche missbraucht haben. Auch in den Jahren danach habe er sie nicht in Ruhe gelassen, wenn er sie auch nicht mehr so häufig missbrauchte wie zuvor. Erst als das Mädchen 16 geworden war, hörten die sexuellen Übergriffe langsam auf.

Die Tochter war aber nicht das einzige Kind, das der inzwischen 44-Jährige missbraucht haben soll. Angeblich hat er sich auch an einer heute 18-Jährigen vergangen. Mindestens einmal - zwischen März 2001 und Mai 2002 - habe er das Kind zunächst in seine Wohnung, dann ins Schlafzimmer gelockt. Dort soll er sich ausgezogen und das Mädchen sexuell missbraucht haben.

Ein weiterer Übergriff soll sich im Jahr 2003 ereignet haben. Unter einem Vorwand habe er das Kind in den Aufzug des Mehrfamilienhauses gelockt. Von hier aus sei er mit dem Mädchen in den Keller gefahren, wo er es auf den Boden gelegt und wiederum missbraucht habe.

Nachdem die Anklage verlesen war, wurde der Prozess unterbrochen. Der Verteidiger hatte Bedenkzeit für seinen Mandanten ausgebeten. Dieser müsse noch überlegen, ob er sich zu den Vorwürfen äußern oder doch lieber von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machen möchte.

Wenn ein Angeklagter die ihm vorgeworfenen Taten gesteht, erspart er gleichzeitig seinen Opfern, dass diese sich im Zeugenstand noch einmal an die ihnen zugefügte Gewalt erinnern müssen. Außerdem spart der Staat, weil auf diese Weise ein möglicherweise teurer und langwieriger Strafprozess zu einem schnellen Ende kommt. Daher berücksichtigen Richter ein Geständnis in der der Regel als strafmildernd.

Die Verhandlung geht am Montag, 7.Dezember, in die nächste Runde. Weitere mögliche Termine sind der 14. und 17.Dezember.

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