Monheim: Arge-Mitarbeiter gesteht die Tat

Urteil: Wegen Veruntreuung musste sich ein ehemaliger Sachbearbeiter der Stadt vor dem Amtsgericht Langenfeld verantworten.

Monheim. Es schien fast so, als würde K. in seinem Stuhl immer kleiner werden. Sein zuversichtlicher Gesichtsausdruck wandelte sich für einige Augenblicke mit einem Schlag in ein Abbild der ungläubigen Fassungslosigkeit. 500 Euro hatte er im November 2007 als Mitarbeiter der ME-Arge zuständig für Langzeitarbeitslose, veruntreut. Trotz seines Geständnisses hätte das jetzt ein sehr bitteres Nachspiel für den 23 Jahre alten Monheimer haben können: Weil er damals als Amtsträger gehandelt hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft ob dieser Tat eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

"Diese Forderung hat mich geschockt. Ich hoffe auf eine Geldstrafe. Ich bereue die Tat wirklich", gab K. dem Richter zur abschließenden Urteilsfindung mit zittriger Stimme mit auf den Weg - und hatte Erfolg: Wie seine Rechtsanwältin beantragt hatte, wurde er vom Langenfelder Amtsgericht "nur" mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro wegen Veruntreuung belegt.

"Das Urteil akzeptiere ich natürlich. Ich will einfach nur, dass der ganze Mist endlich vorbei ist", stimmte der ehemalige Sachbearbeiter dem Richtspruch sichtlich erleichtert unumwunden zu.

In seiner damaligen Funktion als Sachbearbeiter bei der Arge in Monheim hatte er - auf verblüffend einfachem Weg - 500Euro für sich abzweigen können. "Das war einfach dumm von mir, die Versuchung war in diesem Augenblick einfach zu groß", berichtete K. dem Gericht reuevoll.

Vor rund anderthalb Jahren hatte er einer Antragstellerin Leistungen zum Lebensunterhalt in Form von 100 Euro gewährt. Diesen Betrag sollte sich die Kundin mit Hilfe einer Chipkarte von einem Automaten auszahlen lassen. Anstatt diese Karte jedoch mit lediglich 100 Euro aufzuladen, stockte der damals 22-Jährige den Betrag eigenständig auf 600 Euro auf. Den Differenzbetrag von 500 Euro brachte die Antragstellerin direkt zu ihm zurück. Anstatt das scheinbar irrtümlich zuviel ausgezahlte Geld der Stadt zurückzuführen, wanderte es in seine eigene Tasche.

"Das war totaler Blödsinn von mir und absolut nicht geplant. Ich würde doch nie wissentlich meine feste Stelle bei der Stadt riskieren", beteuerte der Monheimer, der seinen Posten bei der Arge längst räumen musste.

Bei dem Prozess vor dem Arbeitsgericht wurde sich im vergangenen Jahr auf eine ordentliche Kündigung geeinigt. Mittlerweile ist K. kaufmännischer Angestellter im KFZ-Bereich und verheiratet. "Da hatte ich bei meiner Dummheit sogar noch Glück. Durch die damalige Hochzeit war ich ein wenig in Geldnöten, was sicher mit Schuld an dieser Kurzschlussreaktion war", so K., dessen Urteil aufgrund seines Geständnisses letztlich so milde ausfiel. Außerdem war er nicht vorbestraft.

Und die Sicherheitslücken bei der Arge? Es wird betont, dass der Fall innerhalb weniger Tage entdeckt worden war. Und besagter Chip mit Geldautomat sei ohnehin nur ein Provisorium gewesen.

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