Bezirksregierung entscheidet Acht Hektar für Gewerbe im Süden von Monheim

Monheim · Der Regionalplan wird geändert. Die Kommune kann so einen Teil ihres Bedarfs decken.

Statt 18 Hektar darf Monheim laut Regionalplan nur rund acht Hektar Gewerbegebiet ausweisen.

Statt 18 Hektar darf Monheim laut Regionalplan nur rund acht Hektar Gewerbegebiet ausweisen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

(pc) Der Regionalrat Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass der Regionalplan für Monheim geändert wird und die Kommune somit nun neue gewerbliche Flächen ausweisen kann, teilt die Bezirksregierung mit. Mit dieser dritten Änderung des Regionalplans Düsseldorf soll ein Teil des städtischen Gewerbeflächenbedarfs gedeckt werden, heißt es weiter.

Das sind die Inhalte
der dritten Änderung

Im Anschluss an den Standort der Firma Bayer im Monheimer Süden soll ein weiterer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Stadt könne nach Abschluss des Verfahrens eine entsprechende gewerbliche Entwicklung und Ansiedlung auf einer Fläche von 8,4 Hektar anstoßen.

So ist die Entscheidung
zustande gekommen

Bereits im Frühjahr 2021 hatte der Regionalrat den Startschuss für eine Planänderung gegeben, so die Bezirksregierung. Nachdem hierfür zunächst eine Fläche von rund 18 Hektar ins Auge gefasst und ein entsprechendes Beteiligungsverfahren durchgeführt worden war, habe der Regionalrat im März 2022 erneut über die Planung beraten. Nach der Sitzung stand der Beschluss, eine zusätzliche Festlegung mit einem Umfang von nur rund 8,4 Hektar in den Regionalplan Düsseldorf aufzunehmen. Mit dieser Abgrenzung sollten die Auswirkungen auf den regionalen Grünzug in diesem Bereich möglichst reduziert und ein Abstand von 300 Metern zum Naturschutzgebiet am Monbagsee eingehalten werden, heißt es.

Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung habe daraufhin den Plan entsprechend geändert und der Öffentlichkeit sowie zahlreichen am Verfahren beteiligten Institutionen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Unterlagen gegeben. Nach der Sichtung und Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen habe der Regionalrat jetzt nun erneut über die Planung beraten und den sogenannten Feststellungsbeschluss gefasst.

So geht es weiter

Die Bezirksregierung zeigt die Planänderung nun bei der Landesplanungsbehörde an. Diese macht die Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, wenn ihre Rechtsprüfung keine Einwendungen ergebe, teilt die Bezirksregierung mit.

Wer sich selber einen Eindruck über die Pläne verschaffen möchte, findet die Sitzungsunterlagen für den Regionalrat im Ratsinformationssystem der Bezirksregierung:

(pc)
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