Mann lauert Freundin auf

Weil seine Partnerin nachts telefonisch nicht zu erreichen war, nötigte und verletzte ein 37-Jähriger sie am nächsten Tag.

Monheim. Das Vorstrafenregister des 37-jährigen Monheimers ist lang. „Jetzt reicht es auch“, sagte am Donnerstag der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts in Langenfeld. Bestraft wurde der Mann, weil er zumeist wegen gescheiterten Beziehungen zu Frauen straffällig geworden ist. Auch jetzt handelte sich der Mann eine achtmonatige Strafe ein.

Der Angeklagte K. und seine Freundin P. kannten sich einige Monate, verstanden sich mal gut, dann schlecht. Doch es kriselte immer öfter. Nach einer Aussprache an einem Dezemberabend wollte K., der in Monheim wohnt, seine Freundin in Baumberg nochmals sprechen. Doch das Telefon der Freundin war ständig besetzt.

Der Gedanke, das sich die „Nochfreundin“ die halbe Nacht mit einem Anderen unterhält, verunsicherte ihn so, dass er der jungen Frau am nächsten Morgen kurz nach sieben Uhr vor der Wohnung in Baumberg auflauerte.

Die Freundin ging zu dieser Zeit mit ihren Hund Gassi, gab ihn dann bei ihren Eltern ab, da sie berufstätig ist. Das wusste K. natürlich, als er die junge Frau auf ihr Handy und das vermeintliche lange Gespräch ansprach. Diese stritt ab und wollte ihre morgendliche Runde drehen.

Doch K. verfolgte sie und versuchte das Handy aus der offenen Handtasche der Frau zu ziehen. Aber K. erwischte nur den Hausschlüssel. P. rief um Hilfe, und ein Busfahrer in der Nähe beendete den Streit. „Die hatte richtig Angst“, sagte der Zeuge, „ich habe sie zum Auto begleitet.“ P. wollte zu ihren Eltern, die nur um die Ecke wohnen, fahren.

Doch dort wurde sie schon vom Exfreund erwartet, der ins Auto stieg und sie zwingen wollte, das Handy herauszurücken. Das gelang, doch P. trug Verletzungen, die im Krankenhaus behandelt wurden, davon.

„Das ist alles dumm gelaufen, bei mir lagen die Nerven blank. Ich wollte endlich Gewissheit, wie es wirklich um unsere Beziehung stand“, so das Schlusswort des Angeklagten. K. wurde wegen Nötigung und Körperverletzung zu acht Monaten verurteilt.

„Weil Sie geheiratet haben und Ihr Leben wohl in ruhigeren Bahnen verlaufen kann, erhalten sie Bewährung“, so der Richter. Er müsse aber seine Aggressionen in den Griff bekommen. Der Bewährungshelfer soll ihm eine Therapie vorschlagen.

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