Langenfeld Corona-Regeln belasten die Bestattungsinstitute

Langenfeld · Beerdigungsinstitute spüren die Folgen des Corona-Lockdowns. Die neuen Regeln erfordern viel Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Trauernden.

 Jasmin Herbertz zeigt eine Urne. Laut ihr müssten Corona-Infizierte nicht zwangsläufig verbrannt werden, sondern im Sarg bestattet werden.

Jasmin Herbertz zeigt eine Urne. Laut ihr müssten Corona-Infizierte nicht zwangsläufig verbrannt werden, sondern im Sarg bestattet werden.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

. Wer glaubt, zu den Hochzeiten von Corona hätten die hiesigen Beerdigungsinstitute „floriert“, der irrt. „Im Gegenteil. Das Jahr war für uns schlechter als andere. Die normale Grippewelle blieb aus. Durch die geschlossenen Kitas und Schulen haben sich viel weniger Opas und Omas mit einem tödlich endenden Infekt angesteckt als sonst“, sagt Jasmin Herbertz vom gleichnamigen Bestattungsinstitut in Langenfeld an der Kirschstraße. „Die Zahl der Corona-Todesfälle war gering. Wir hatten bisher drei Erkrankte plus vier Verdachtsfälle, die nicht mehr getestet worden sind, die wir aber aus Sorge um unsere Angestellten aber wie Infizierte behandelt haben“, sagt die Chefin des Unternehmens.

Viel Fingerspitzengefühl für
die Angehörigen erforderlich

Ähnliche Erfahrungen hat auch Christiane Ingendorn-Dolhaine aus dem Team des alteingesessenen Beerdigungsunternehmens Müller an der Hitdorfer Straße in Langenfeld in den vergangenen Monaten gemacht. „Die Corona-Fälle sind nicht ins Gewicht gefallen. Wir hatten ebenfalls drei sowie drei Verdachtsfälle. Und dadurch, dass die Altenheime derart abgeschottet waren, gab es generell weniger Tote“, sagt sie. Einig sind sich die beiden Damen, dass gerade in diesen Zeiten der Bestatter nicht nur besonders auf Hygiene-Vorschriften achten, sondern auch viel Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen haben muss. „Das ist ein emotionales Tief für die Menschen. Und wir müssen ihnen sagen, dass sie sich nicht umarmen dürfen und auf Abstand achten sollen“, sagt Herbertz. „In der Lockdown-Phase durften nur engste Familienmitglieder zur Beerdigung kommen, maximal zehn Leute. Das ist heute besser. Da dürfen beliebig viele Trauernde teilnehmen, müssen aber 1,50 Meter Abstand wahren“, sagt Ingendorn-Dolhaine, „manchmal bitten die Angehörigen uns, ihre Gäste darauf hinzuweisen.“

Nicht leicht seien heute auch die Vorbereitungen auf die Beerdigungsfeiern. „Alle Gemeinden und Friedhöfe haben andere Regeln in Corona-Zeiten. Wir müssen darüber hinaus entsprechend große Kirchen finden, wo die Trauergäste hinein passen“, so Herbertz. „Es gibt Kirchen, da ist nur für 30 Leute Platz, und in andere passen über 90 hinein.“ Für Familien, die in einem Haushalt leben, gelten die Corona-Abstandregeln natürlich nicht. Einig sind sich beide auch, dass die Langzeitfolgen bei den Hinterbliebenen schlimm sein können. „Die oft nicht gelebte Trauer, der fehlende angemessene Abschied führen dazu, dass Angehörige den Tod schlechter verarbeiten“, ist das Müller-Team sicher.

Auch die Trauerfeiern für Sternenkinder, die vom Beerdigungsinstitut Müller und vom St. Martinus-Krankenhaus gemeinsam mit der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde organisiert wird, musste ausfallen.Am 30. September darf sie nun wieder stattfinden.

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