Landgericht Hagen Panzerfaust-Räuber will früher raus

LANGENFELD/HAGEN · Das Landgericht Hagen verhandelt nun erneut die Revision

 Überfall auf einen Geldtransporter in Langenfeld bei Allkauf (heute Kaufland) am 21. Juni 1997.

Überfall auf einen Geldtransporter in Langenfeld bei Allkauf (heute Kaufland) am 21. Juni 1997.

Foto: dpa

Er gehörte zur „Panzerfaust-Bande“, die über 20 Jahre Überfälle auf Geldtransporter verübt hat. Dazu soll er noch der Drahtzieher bei dem Raub auf einen Pensionär in Haan gewesen sein. Joachim R. wurde zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nun wehrt er sich gegen die Sicherungsverwahrung.

Begonnen hatte die Raubserie am 21. Juni 1997 in Langenfeld: Es war ein ganz normaler Samstag, Kunden schieben ihren Einkaufswagen durch den Allkauf (jetzt Kaufland) an der Rheindorfer Straße. Derweilen rollt ein BMW auf die Hinterausfahrt des Supermarktes zu. Im Auto drei vermummte, schwer bewaffnete Männer. Danach geht alles ganz schnell. Der dort abgestellte Geldtransporter wird zugeparkt, zwei der Täter steigen aus und feuern aus Sturmgewehren auf die Reifen. Die Fahrer des Geldtransporters werden mit einer Panzerfaust bedroht und aufgefordert, sich vor dem Auto auf den Boden zu legen. Mit 1,2 Millionen D-Mark brausen die Räuber davon.

Eigentlich hatte der erste Raub in Langenfeld zugleich der letzte sein sollen. Dann war das Geld schnell weg und es folgten weitere. Beliebtes Ziel: Sparkassenfilialen, dort passte man die Ankunft der Geldtransporter ab.

Im Juni 2018 begann der Prozess, neun Monate später die Urteilsverkündung: Die Kammer verhängte Freiheitsstrafen von zwei bis 14 Jahren, die sechs Angeklagten sollen über 20 Jahre hinweg mehr als fünf Millionen Euro erbeutet haben. Einer der Hauptangeklagten ist der mittlerweile 57-jährige Joachim R., verurteilt zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Sein Verteidiger hatte Revision beantragt und der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Sicherungsverwahrung ans Hagener Landgericht zurückverwiesen.

Dort war die Frage schon im vergangenen Jahr neu aufgerollt worden, wegen der Corona-Erkrankung eines Prozessbeteiligten konnte die Frist bis zur Urteilsverkündung nicht gewahrt werden. Nun wird dort erneut verhandelt und es geht vor allem um eines: Wann öffnen sich für den Angeklagten die Türen in die Freiheit? Schon nach der Zweidrittelstrafe, bei guter Führung? Das wäre bestenfalls nach neun Jahren Haft, fünf davon hat Joachim R. bereits abgesessen. Oder erst dann, wenn jemand sagt, dass er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden kann? Das könnte auch schon mal 25 Jahre oder länger dauern. 

Nicht nur der Angeklagte selbst erwartet im Prozess vor dem Hagener Landgericht eine Antwort auf diese Fragen. Sondern vor allem wohl diejenigen, die der 57-jährige als Mitglied der „Panzerfaust-Bande“ zusammen mit seinen Komplizen in Angst und Schrecken versetzt hat. Acht Verhandlungstage hat das Gericht angesetzt.

Schaut man als Laie auf die lange Liste krimineller Verfehlungen des Joachim R., stünde die Antwort wohl schnell fest. So leicht darf es sich ein Gericht jedoch nicht machen.

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