Gerichtsprozess Monheimer für Sex-Aufnahmen verurteilt

MONHEIM/DÜSSELDORF · 23-Jähriger wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Der Angeklagte aus Monheim und sein Freund müssen jeweils 4950 Euro zahlen, weil sie den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ des Opfers durch ihre Handyaufnahmen verletzt haben.

Der Angeklagte aus Monheim und sein Freund müssen jeweils 4950 Euro zahlen, weil sie den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ des Opfers durch ihre Handyaufnahmen verletzt haben.

Foto: dpa/Marius Becker

(magu) Angeklagt waren sie wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Weil sie den Geschlechtsverkehr mit dem Opfer gefilmt haben sollen, stand in der Anklageschrift auch noch die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“. Für letztere wurden ein Monheimer (23) und ein Mitangeklagter aus Köln (25) nun zu Geldstrafen von jeweils 4950 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung wurden die beiden Angeklagten hingegen freigesprochen. Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft im Plädoyer einen Freispruch von den Sexualdelikten gefordert.