Monheim/Langenfeld Stalkerin beschuldigt Ex-Freund

Monheim/Langenfeld. · Die Geliebte warf dem untreuen Ehemann Vergewaltigung vor.

 Die Frau wurde zu acht Monaten Gefängnis, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt.

Die Frau wurde zu acht Monaten Gefängnis, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Der Auftritt der 30-jährigen gebürtigen Russin vor dem Langenfelder Amtsgericht ist dramatisch. Fast ohne Pause redet die Angeklagte auf die Dolmetscherin ein, weint, klagt, spricht den Richter in gebrochenem Deutsch an und ist kaum fähig, auf die Ermahnungen des Richters zu hören, der sie immer wieder belehrt, wann sie reden darf und wann nicht. Was sie ständig wiederholt: „Ich war zehn Jahre mit dem Mann zusammen.“ Er behauptet später, es habe nur gelegentlich Sex gegeben.

Laut Anklageschrift hat sie im November vor einem Jahr ihren türkischen Geliebten (oder Ex-Geliebten?) auf seinem Weg zur Arbeit in Monheim abgepasst, weil sie unbedingt mit ihm reden wollte. Als er das ablehnte, habe sie nach einigem Hin und Her zum Pfefferspray gegriffen und dem 48-jährigen Mann damit aus kurzer Entfernung ins Gesicht gesprüht. Hier lautet der Tatvorwurf gefährliche Körperverletzung.

Die Frau ging zur Polizeiwache
und zeigte ihren Liebhaber an

Im Anschluss an diesen Vorfall sei die Frau auf der Monheimer Polizeiwache erschienen und habe ihren türkischen Liebhaber der versuchten Vergewaltigung bezichtigt. Das wiederholt sie auch vor Gericht: „Er hat mir Hose und Unterhose heruntergerissen, er ist sexbesessen. Nur weil ich mich gewehrt habe, kam es nicht zur Vergewaltigung.“ Den Angriff mit dem Pfefferspray rechtfertigte die Frau auf der Polizeiwache und vor Gericht damit, dass er ihr die Finger in der Autotür eingeklemmt habe. Notwehr, wenn man so will. Der Vergewaltigungsversuch habe vorher stattgefunden.

Schon bei der Anzeigenaufnahme bei der Polizei kamen erste Zweifel an ihrer Darstellung und dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung auf: Auf Fotos von ihrem Händen sind keine Verletzungen zu erkennen, und der Richter hält es für unwahrscheinlich, dass der Liebhaber – quasi vor seiner Haustür in Sichtweite seiner Ehefrau – versucht haben sollte, die Geliebte zu vergewaltigen.

Für die Angeklagte kommt erschwerend hinzu, dass der Türke einen Zeugen hat – seinen Arbeitskollegen. Dieser stützt vor Gericht die Aussage des mit Pfefferspray attackierten: Die Frau habe schon in der Nähe auf seinen Kollegen gewartet, als er selbst eintraf, um ihn zur Arbeit abzuholen. „Wir arbeiten beide im Garten- und Landschaftsbau.“

Die Russin habe unbedingt mit ihrem Freund reden wollen, sich an der Autotür festgehalten, als beide wegfahren wollten, und schließlich zum Pfefferspray gegriffen. Er habe dann mit dem Verletzten den Platz getauscht und ihn zum nahegelegenen Krankenhaus gefahren. Angegriffen habe sein Kollege die Frau nicht.

Schließlich hat der Staatsanwalt eine noch frische Anzeige aus 2019 gefunden. Demnach wurde die Deutschrussin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie ihren Ex gestalkt hat.

Unter diesen Umständen sind sich Richter und Staatsanwalt einig: Die verschmähte Geliebte wird zu insgesamt acht Monaten Gefängnis, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.

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