Langenfeld Stadt Langenfeld stellt sich gegen Bauherren

Langenfeld. · Rolf Leipertz will auf seinem Grundstück am Mautpfad ein zweites Wohnhaus errichten.

 Rolf Leipertz will hinter seinem Einfamilienhaus am Mautpfad 1 in Langenfeld auf seinem großen Grundstück ein weiteres Wohnhaus errichten. Doch das erlaubt ihm die Stadtverwaltung nicht.

Rolf Leipertz will hinter seinem Einfamilienhaus am Mautpfad 1 in Langenfeld auf seinem großen Grundstück ein weiteres Wohnhaus errichten. Doch das erlaubt ihm die Stadtverwaltung nicht.

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Rolf Leipertz (78) wirkt verbittert. Anklagend hält er eine Mappe mit amtlichen Schreiben in den Händen, die sich um sein vor sieben Jahren beantragtes Bauvorhaben am Mautpfad drehen. Auf seinem von einer Mauer eingefassten Grundstück möchte Leipertz zusätzlich zum eigenen, mit seiner Frau bewohnten Einfamilienhaus ein weiteres Wohngebäude errichten. „Es ist für unsere Tochter und unsere Enkelinnen gedacht“, sagt Leipertz, und öffnet im rückwärtigen Teil des Geländes ein Seitentor.

„Auf unserem Grundstück ist genügend Platz für ein weiteres Einfamilienhaus und die Zufahrt ließe sich auch problemlos einrichten.“ Denn auch der außerhalb der Mauer liegende Grundstücksstreifen gehöre der Familie und sei für eine vorgeschriebene ausreichend breit.

Doch der städtische Chefplaner Ulrich Beul beharrte auf dem Standpunkt, den die Stadtverwaltung seit Jahren im Schriftwechsel mit Leipertz vertritt. „Es handelt sich hier um einen Außenbereich und das Planungsrecht gibt dieses Bauvorhaben nicht her“, sagt Beul. Das Leipertzsche Eckgrundstück grenzt an zwei Seiten an landwirtschaftliche
Flächen.

Grundstück biete laut Leipertz Platz für ein zweites Wohnhaus

Dass das von der Familie gewünschte zusätzliche Wohnhaus innerhalb der Grundstücksmauer liegt und die Zufahrt, wie beschrieben, gewährleistet sei, ändert nach Beuls Worten nichts an der Notwendigkeit einer Absage. „Es gibt viele Leute, die fälschlicherweise meinen, sie könnten auf ihrem Grundstück einfach ein weiteres Haus errichten. Aber dort ist nun mal kein Baurecht.“

Das hatte die Untere Bauaufsicht Leipertz bereits im Juli 2013 so mitgeteilt, als sie dessen Bauvoranfrage für solch ein Haus mit zwei Wohnungen ablehnte. Damals verwies die Behörde auf den Paragraf 35 des Baugesetzbuchs, der im Außenbereich in aller Regel nur so genannte „privilegierte Vorhaben“ von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben erlaube. Sonstige Vorhaben könnten, so hieß es indes in jenem Schreiben der Bauaufsicht von 2013 „im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Nutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“.

„Beides ist bei unserem Vorhaben doch gegeben“, meinte Leipertz. Im Wohngebiet liege auch der 2008 von der Stadt zurückgekaufte lange Grünstreifen entlang der Mauer, den Leipertz etwa 30 Jahre zuvor wegen einer später verworfenen Straßenplanung hatte abtreten müssen. „Wir wohnen mit drei Generationen unter einem Dach, unsere Enkelinnen sind jetzt volljährig. Das Haus ist einfach zu klein. Und eine bessere Erschließung als über das eigene Grundstück gibt es doch nicht“, berichtet Leipertz.

Doch neuerliche Vorstöße im Rathaus seien abgelehnt worden. Zuletzt verwies Bürgermeister Frank Schneider im Januar 2018 in einem Schreiben an Leipertz darauf, dass sich an der Sach- und Rechtslage seit der Ablehnung von 2013 nichts geändert habe. „Und das gilt auch weiterhin so!“,
betonte Chefplaner Beul.

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