Kreis Mettmann Zensus 2022 startet im Kreis Mettmann

Kreis Mettmann · In den kommenden Monaten wird unter anderem ermittelt, wie viele Menschen in den einzelnen Städten wohnen. Die Ergebnisse haben Auswirkungen auf Stadtplanung und finanzielle Mittel.

 Auch im Kreis Mettmann wird der Zensus 2022 durchgeführt.

Auch im Kreis Mettmann wird der Zensus 2022 durchgeführt.

Foto: dpa/Daniel Karmann

(Red) In diesem Jahr findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Ziel dieser statistischen Erhebung ist es, zu ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, welche allgemeine und berufliche Bildung sie haben, wo sie wohnen und arbeiten. Die Erhebung war ursprünglich für 2021 geplant, musste wegen der Pandemie aber um ein Jahr verschoben werden.

Haushaltsstichprobe bei etwa 49 000 Auskunftspflichtigen

Der Zensus gliedert sich in die Haushaltsstichprobe, die Erhebung in Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) sowie die Gebäude- und Wohnungszählung. Während die Gebäude- und Wohnungszählung durch IT.NRW durchgeführt wird, liegt die Zuständigkeit für die beiden anderen Erhebungsteile in NRW bei den kommunalen Erhebungsstellen.

Eine solche Erhebungsstelle ist auch beim Kreis angesiedelt. Die Mitarbeiter steuern die Vollerhebung in den rund 250 Sonderbereichen und die Haushaltsstichprobe bei etwa 49 000 Auskunftspflichtigen. Für die Befragungen bei der Haushaltsstichprobe setzt der Kreis etwa 350 Erhebungsbeauftragte ein. Ab dem 9. Mai werden diese die Terminankündigungen in die Briefkästen der Stichprobenadressen in den zehn kreisangehörigen Städten einwerfen. Die Besuche erfolgen dann im Zeitraum vom 15. Mai bis Anfang August.

Die Erhebungsstelle des Kreises hat ihre Erhebungsbeauftragten sorgfältig ausgewählt. Hierzu gehörte die Einholung eines Führungszeugnisses und die Überprüfung des Corona-Impf- oder Genesenenstatus. Es kann aber nie ausgeschlossen werden, dass Trittbrettfahrer den Zensus für kriminelle Aktivitäten missbrauchen wollen. Jürgen Lenz, Leiter der Erhebungsstelle Mettmann, rät: „Unsere Erhebungsbeauftragten sind alle mit einem Lichtbild-Dienstausweis ausgestattet. Sollten Sie dennoch bei Informationen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Zensus Zweifel an der Legitimität haben, können Sie sich unter der Telefonnummer 02104/99-3580 an die Erhebungsstelle werden.“

Datenschutz wird beim Zensus großgeschrieben. Dies gilt sowohl für den Umgang mit den erhobenen Daten als auch für die Verwendung. Für den Zensus gilt das Rückspielverbot. Das bedeutet, dass die Daten nur für statistische Zwecke benutzt werden dürfen und eine Weitergabe etwa an das Einwohnermeldeamt oder Sozialamt unzulässig ist.

Die Ergebnisse werden nach 18 Monaten bekannt gegeben

Die Zensus-Ergebnisse werden voraussichtlich 18 Monate nach dem Stichtag veröffentlicht. Sie werden neben der Beantwortung planerischer Fragen in Verwaltung und Politik auch für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl herangezogen und haben so Auswirkungen auf die Finanzausstattung der Städte.

(RP)
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