Kein Geld nach Unfall im Langenfelder „Oki Doki“

Landgericht Düsseldorf weist Klage einer Frau ab. Sie hatte sich auf Trampolin verletzt.

Düsseldorf/Langenfeld. Eine heute 47 Jahre alte Langenfelderin ist am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen die Langenfelder Freizeitanlage „Oki Doki“ gescheitert.

Nach Auskunft des Gerichts hatte sich die Frau im Februar 2010 auf einem Trampolin der Indoorspielanlage verletzt. Die Langenfelderin war mit ihrem Sohn auf das Sprungtuch gegangen und gestürzt. Dabei zog sie sich eine schwere Knieverletzung zu.

Nach Überzeugung der Klägerin war das Trampolin nicht in ordnungsgemäßem Zustand. Daher wollte sie 30 000 Euro Schmerzensgeld sowie eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Beide Forderungen hat das Gericht am Donnerstag abgewiesen.

Die Zivilkammer vernahm am Donnerstag einen technischen Mitarbeiter des „Oki Doki“ als Zeugen, außerdem einen Sachverständigen, der nach dem Unfall den Tüv abgenommen hatte. Beide hatten nach Angaben des Gerichts keine Mängel an dem Trampolin festgestellt. Das Sprungtuch von damals ist längst ausgewechselt und vernichtet.

Das Gericht sah daher keine Möglichkeit mehr, den Fall aufzuklären und eine Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen.

Die Langenfelderin hat jetzt noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen. as

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