Investor gibt Grundstück zurück — Projekt Rheinanleger vor dem Aus?

Wegen der problematischen Lage an der Uferböschung gab es keine Baugenehmigung. Rainer Kohl hat allerdings schon wieder neue Pläne.

Monheim. Den Rheinanleger — so wie er einst unter dem Projekttitel „Rheinland LO 6 Future“ geplant war — wird es nicht geben. „Wir sind dabei, uns von dem Großprojekt zu verabschieden“, räumt Investor Rainer Kohl ein. Er habe auch bereits das Grundstück an der Rheinuferpromenade an die NRW Urban GmbH zurückgegeben. Das bestätigt auch Peter Kramer, Projektleiter bei der Landesgesellschaft. Normalerweise nehme die NRW Urban in ihre Verträge eine Bauverpflichtung auf, die mit Fristen versehen ist, erläutert Kramer. In Kenntnis der genehmigungsrechtlich problematischen Lage an der Uferböschung habe man in den damaligen Vertrag mit Kohl aber die Frist an die Erteilung der Baugenehmigung geknüpft.

Zu der es aber nie kam. Zuletzt war Kohl mit seiner Klage gegen die Bezirksregierung auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. „In erster Instanz hatte die Bezirksregierung gewonnen. Das Gericht hatte geurteilt, dass es ganz in ihr Ermessen gestellt sei, welches Genehmigungsverfahren sie wähle“, weiß Bürgermeister Daniel Zimmermann.

Mit Beschluss vom 18. August 2015 habe dann das Oberverwaltungsgericht den Berufungszulassungsantrag des Klägers gegen das Urteil des VG Düsseldorf zurückgewiesen. In der Begründung habe das OVG die Auffassung der Bezirksregierung bestätigt, dass das Vorhaben als planfeststellungspflichtiger Gewässerausbau anzusehen sei, teilt deren Pressesprecher Christian Brämswig mit. Damit war das Kapitel „Rheinland LO 6 Future“ abgeschlossen.

Aber Kohl hat die Idee, ein Gebäude direkt am Rheinufer vom Stapel laufen zu lassen, noch nicht aufgegeben. Anfang März will Kohl mit seinen Anwälten nochmal die rechtliche Situation erörtern, um eine — vermutlich stark reduzierte — Version des Gebäudes an der Böschung zu entwickeln. Dafür hat er sich das Grundstück an der Rheinpromenade reservieren lassen. „Wenn seine Pläne genehmigungsfähig sind, verkaufen wir es ihm wieder“, erklärt Peter Kramer von NRW Urban.

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