Hilden: Keine Hinweise auf Rechtsverletzung

Das Rechnungsprüfungsamt bescheinigt der Gesellschaft ein sachgerechtes Vorgehen.

Hilden. Die juristische Prüfung der Vergabepraxis an die Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) war eindeutig: alles rechtens. Ebenso eindeutig fällt der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes für den Rechnungsprüfungsausschuss am 12. April aus. Amtsleiter Michael Witek kommt darin zu dem Schluss, dass es "keine Rechtsverletzung" gegeben habe.

Während Rechtsanwalt Clemens Antweiler in seinem Gutachten nur die IGH-Vergaben betrachtet, ist Witek in seinem vom Stadtrat am 3. Februar Prüfauftrag deutlich weiter gegangen. Er hat sämtliche städtische Beteiligungen unter die Lupe genommen. Bei der Sichtung der umfangreichen Akten fand Witek "keinen Hinweis, dass nicht sachgerecht gehandelt wurde". Sein Ergebnis lautet daher: "Vom Grundsatz her ist alles okay."

In seinem am Donnerstag den Fraktionen zugestellten Bericht beruft sich Witek in weiten Teilen auf das Rechtsgutachten von Antweiler. Darüber hinaus lagen ihm aber auch die Prüfungen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern vor, da jede kommunale Gesellschaft jährlich von Wirtschaftsprüfern kontrolliert wird. Bei der IGH ist Witek sogar bis zu deren Gründung im Jahr 2004 zurückgegangen.

Die Unterlagen aus dieser Zeit belegen, dass seinerzeit die Kommunalaufsicht keine Bedenken gegen das Konstrukt geäußert hat. Nach einer näheren Betrachtung der IGH-Arbeitsweise kommt Witek zu der Folgerung, dass deren Kommission (elf Ratsmitglieder und ein Mitglied der WestGkA als zweite Gesellschaftsmutter) im Prinzip ein Arbeitsausschuss des Rates ohne abschließende Entscheidungskompetenz sei. "Die Gesellschaft hat sich der Stadt aus freien Stücken vollständig unterworfen. Mehr geht nicht", sagt Witek.

"Wenn im Falle der IGH keine effektive Beteiligungskontrolle stattgefunden hat, wo dann?", fragt Witek. Gleichwohl spricht er in seinem Bericht drei Empfehlungen aus, um rechtlich auf der ganz sicheren Seite zu sein: Der Vertrag mit der IGH sollte an die Neuerungen des Vergaberechts angepasst werden. Eine formelle Anpassung regt Witek auch beim Status der IGH-Kommission an, die faktisch ein Aufsichtsrat sei. Schließlich rät er zu einer 100-prozentigen Übernahme der IGH-Anteile durch die Stadt, die dann auch formaljuristisch die einzige Eigentümerin wäre. Das kostet etwa 13000 Euro.

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