Hilden: Ehefrau mit dem Tod gedroht

Amtsgericht: Weil er gesteht, wird ein 59-Jähriger wegen Vergewaltigung zur Bewährung verurteilt.

Monheim. Die Betroffenheit ist in der betont sachlichen Verhandlungsführung des Richters und des Staatsanwalts spürbar. Auf Vergewaltigung lautet der Vorwurf gegen den 59-jährigen Vater zweier erwachsener Kinder vor dem Amtsgericht Langenfeld. Zwei Schöffinnen sitzen angespannt neben dem Vorsitzenden.

Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte im März 2008 seine damalige Ehefrau in der gemeinsamen Monheimer Wohnung gegen ihre heftige Gegenwehr entkleidet. Mit der Hand sei er gewaltsam in sie eingedrungen. Im November des gleichen Jahres soll er der Geschädigten ein Kissen auf das Gesicht gedrückt haben: "Ich werde dich töten!", sei seine Drohung gewesen.

Nachdem sie sich vom Kissen habe befreien können, habe der Angeklagte sie nochmals mit den Händen gewürgt. Schließlich habe er sie erneut in der gleichen Art wie zuvor vergewaltigt. Die Frau wandte sich umgehend an die Polizei. Ihre Verletzungen wurden dokumentiert, ebenso die mit beinahe zwei Promille erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit. Betreten gibt der 59-Jährige zu: "So ist es gewesen. Es tut mir Leid. Ich war betrunken."

Mit ernster Miene hört er der Anwältin der Geschädigten zu, als sie ihm ins Gewissen redet: "Es ist ganz viel vorher passiert. Ihre Familie hat sehr gelitten:" Für Vergewaltigung ist die Regelstrafe zwei Jahre. Bei zwei Taten könnte die resultierende Gesamtstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein anderes Gericht würde ihn für diese Taten für sehr lange Zeit ins Gefängnis schicken, gibt der Staatsanwalt zu bedenken.

Als wichtigsten strafmildernden Grund führt der Ankläger das Geständnis an. Die Frau musste nicht einmal zur Verhandlung kommen. So bleibe ihr eine eventuell traumatisierende Aussage erspart. Günstig für den nicht vorbestraften Angeklagten wirkt sich außerdem aus, dass nach der Anzeige keine neuen Vorfälle mehr hinzu gekommen sind.

Die Eheleute sind inzwischen geschieden. Der Angeklagte lebt im oberpfälzischen Nittendorf, hält sich fern von Monheim und von seiner Familie. Außerdem geht der Ankläger davon aus, dass die Taten unter erheblichem Einfluss von Alkohol begangen wurden. Das Gericht folgt der Begründung der Staatsanwaltschaft.

Die Strafe für die beiden Taten ist jeweils ein Jahr und vier Monate, zusammengefasst in einer Gesamtstrafe von zwei Jahren. Der Angeklagte muss außer den Verfahrenskosten die Anwältin seiner früheren Frau bezahlen.

Unter der Bedingung, dass der 59-Jährige 7000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlt, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

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