Hilden: „Die Gebäude verfallen“

Anwohner der Benrather Straße fürchten, dass von den leer stehenden Häusern eine Gefahr für Passanten ausgeht.

Hilden. Regina Brödenfeld mag alte Häuser. "Ich habe mir meine Wohnung bewusst gesucht, da es ein denkmalgeschütztes Gebäude ist, und mein Vermieter es sehr schön wiederhergestellt hat", sagt die Anwohnerin der Benrather Straße. Umso mehr stört es sie, "dass zwei Gebäude in der Nachbarschaft verfallen. Die Häuser stehen seit Jahren leer. Ich verstehe nicht, warum die Stadt nicht auf die Eigentümer einwirkt", sagt die 49-Jährige.

Im Oktober stellten sie und ihr Lebensgefährte Claus Munsch deshalb eine Bürgeranfrage zu den Häusern Benrather Straße 44 und 48. Denn sie sind der Ansicht, dass die Häuser das Erscheinungsbild des Denkmalbereichs an der Benrather Straße stören. Sie befürchten auch, dass von den Gebäuden eine Gefahr ausgeht.

Auf der rückwärtigen Seite sei der Verfall besonders sichtbar. Brödenfeld fürchtet, dass Steine oder Dachziegel herunterfallen und Passanten treffen könnten. "Das sind alte Häuser. Wir haben das schon an der Benrather Straße erlebt, dass etwas von der Fassade abbröckelt", sagt sie. "Wenn da keiner etwas macht, dann ist die Gefahr noch größer."

Immerhin gibt es für das Haus Nummer44 positive Nachrichten: Seit 26.Januar gibt es einen neuen Eigentümer. Das Haus wurde zwangsversteigert, da sämtliche Erben eine Erbschaft ausgeschlagen hatten. Die Gespräche zwischen dem neuen Besitzer und der Stadt seien sehr vielversprechend verlaufen, sagt Bürgermeister Horst Thiele: "Wir haben die Zusage, dass er das Haus sanieren will."

Das Haus Nummer 44 ist zwar nicht denkmalgeschützt, steht aber im Denkmalbereich Benrather Straße. Das bedeutet, dass dort das bauhistorische Erscheinungsbild bewahrt werden soll. Einige Gebäude sind als Denkmal ausgewiesen - wie das um 1875 gebaute Haus Nummer 48. Das Bürgerhaus, dessen Putzfassade sich in sechs Achsen gliedert und Elemente der Neo-Renaissance aufweist, wurde 1982 unter Denkmalschutz gestellt.

Mit dessen Eigentümer ist die untere Denkmalbehörde der Stadt in ständigem Kontakt. Dieser denkt aber nach Aussage der Stadtverwaltung über einen Verkauf der Immobilie nach und ist an weiteren Investitionen nicht interessiert. Jedoch: "Der Eigentümer macht das Nötigste. Alles, was wir ihm auferlegen, macht er", sagt der Bürgermeister. Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden könnten keine Verschönerungsarbeiten angeordnet werden. "Die Stadt kann nur Maßnahmen verlangen, die das Gebäude sichern. Mehr nicht."

In unregelmäßigen Abständen, zum Beispiel wenn es Hinweise gibt, kontrolliert die untere Denkmalbehörde den Zustand der Gebäude. Sollte tatsächlich eine Gefahr für Passanten bestehen, könnte die Stadt - durch eine so genannte Ersatzvornahme - Arbeiten veranlassen, die der Eigentümer dann zahlen müsste. Der Bürgermeister gibt für die Häuser 44 und 48 jedoch Entwarnung: "Von ihnen geht akut keine Gefahr aus."

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