Haftstrafe für Geisterfahrer nach Unfall mit drei Toten

Langenfeld. Das Urteil ist gesprochen, doch diese Tragödie wird viele Menschen noch ein Leben lang begleiten. Das Langenfelder Amtsgericht verurteilte am Montag den 23-jährigen Pascal B. zu zwei Jahren und sechs Monaten Haftstrafe, weil er in der Nacht vom 6. zum 7. Juni 2009 als Geisterfahrer einen Unfall auf der A59 bei Langenfeld verursachte.

Die fatale Folge war der Tod eines einjährigen Mädchens, der 31-jährigen Mutter und der 79-jährigen Großmutter. Zwei andere Kinder, der Fahrer eines dritten Autos und der Unfallfahrer selbst überlebten den Zusammenstoß.Der Angeklagte ließ die Verhandlung zitternd über sich ergehen, versuchte sich nochmals bei dem hinterbliebenen Familienvater (42) zu entschuldigen: "Ich würde alles tun, es rückgängig zu machen. Ich weiß, das ist keine Entschuldigung, die annehmbar ist."

Das Gericht folgte beim Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung. Zwar bescheinigte ein Sachverständiger dem Geisterfahrer eine verminderte Schuldfähigkeit - der junge Mann hatte sich nach einer Grill-Party mit geschätzten 2,16 Promille Alkohol im Blut ans Steuer gesetzt - dennoch ging das Gericht davon aus, dass der 23-Jährige sich bewusst alkoholisiert in sein Auto setzte und so das fatale Unglück fahrlässig verursachte.

In einem ersten Unfall war Pascal B. gegen die Leitplanke der Autobahn geprallt. Dabei drehte sich sein Wagen um 180 Grad und die Scheinwerfer zersplitterten. Obwohl ein Zeuge versuchte, den Betrunkenen an der Weiterfahrt zu hindern, trat der Angeklagte aufs Gaspedal und wurde so zum Geisterfahrer. Pascal B. gab beim ersten Verhandlungstag im April an, sich an nichts mehr erinnern zu können. Das letzte Versatzstück sei die Runde mit Freunden am Grill gewesen, dann wisse er nur noch von Blaulicht und dem Krankenhaus. Sowohl der Unfallfahrer als auch der Familienvater sollen in therapeutischer Behandlung sein.

Geht der angehende Kfz-Mechaniker nicht in Berufung oder Revision, ist das Urteil - gegen das Zuschauer lautstark ihren Protest bekundeten - in einer Woche rechtskräftig. Bewährung gab es für den 23-Jährigen ohne Vorstrafen unter anderem wegen der schwerwiegenden Folgen nicht. Der vorsitzende Richter erinnerte: "Eine verminderte Schuldfähigkeit heißt nicht, dass die Tat entschuldigt wäre."

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